Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?
Der umfassende Ratgeber
Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?
Sie sind Beamter und fühlen Sie sich Tag für Tag völlig überlastet und am Rande Ihrer Kapazitäten? Dann sind Sie nicht allein! Aktuelle Statistiken zeigen, dass 2 von 3 Deutschen im Berufsleben gestresst sind. Dauerhafter Personalmangel, übermäßige Arbeitslasten und Druck von Vorgesetzten sind insbesondere bei Beamten an der Tagesordnung. Kein Wunder also, dass viele mit dem Gedanken spielen, noch vor dem regulären Ruhestand in Pension zu gehen. Hier stellt sich allerdings die Frage: Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen? Wir gehen dieser Frage auf den Grund und erklären Ihnen zudem, wann Beamte regulär in den Ruhestand gehen können und welche Versorgungsabschläge für Beamte gelten, die auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Ruhestandsalter von Beamten
- Wann gehen Beamte regulär in den Ruhestand?
- Definition Frühpensionierung
- Früher in den Ruhestand für ältere Beamte
- Definition Dienstunfähigkeit
- Tipp: Versorgungslücke schließen
- Ausnahme: Diese Beamten können früher in den Ruhestand
- Wie hoch ist das Ruhestandsgehalt?
- Abschläge bei frühzeitigem Ruhestand
- Definition Versorgungsabschlag
- Mit Abschlägen früher in den Ruhestand
- Ohne Abschläge früher in den Ruhestand
- So können Sie dennoch möglichst lange Ihr volles Gehalt abschlagsfrei beziehen
- Fazit
Frühpensionierung
Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- In den meisten Bundesländern liegt das Standardalter für den Pensionsbeginn bei 67 Jahren.
- Einige Berufsgruppen, wie Polizisten oder auch Beamte mit 45 Dienstjahren oder einer Behinderung von mindestens 50%, haben eine niedrigere Altersgrenze.
- Ein vorzeitiger Ruhestand ist mit 63 Jahren machbar, allerdings müssen dann geringere Pensionszahlungen (Versorgungsabschläge) akzeptiert werden.
- Wer auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand geht, muss Abschläge von 0,3% pro Monat in Kauf nehmen (maximal 14,4% insgesamt).
- Abschlagsfrei in Pension können Sie nur bei bescheinigter Dienstunfähigkeit und Erreichen des 65. Lebensjahres bzw. Vollendung des 63. Lebensjahres plus mindestens 40 abgeleisteten Dienstjahren.
- Auch bei Erreichen des 65. Lebensjahres können abschlagsfrei in Pension, falls 45 berücksichtigungsfähige Dienstjahre vorliegen.
Ruhestandsalter von Beamten
Beamte treten nicht in die Rente, sondern in den Ruhestand. Sie beziehen ein Ruhestandsgehalt, was bei ihnen Pension genannt wird. Dieses richtet sich nach ihrem Endgehalt und den geleisteten Dienstjahren.
Im Vergleich fällt die durchschnittliche Pension oft höher aus als die Rente. Dies liegt daran, dass die Pension auf den zuletzt – und oft höchsten – verdienten Löhnen basiert. Außerdem fließen in die Rente viele niedrige Beträge ein. Die Pension soll sowohl die gesetzliche als auch die betriebliche Vorsorge für das Alter abdecken. Zu den finanziellen Leistungen für Beamte zählen ebenfalls Unterstützung bei Unfällen und finanzielle Hilfen für Hinterbliebene im Falle des Todes.
Wann gehen Beamte regulär in den Ruhestand?
Beamte können erst ab einem gewissen Alter den vorzeitigen Ruhestand anstreben. Dieses Alter wird als Antragsaltersgrenze bezeichnet. Bundesbeamte können beispielsweise ab 63 Jahren den Übergang in den Ruhestand beantragen. Der Großteil der Beamten tritt erst mit 67 Jahren regulär in den Ruhestand.
Allerdings gibt es Ausnahmeregeln, etwa für ältere Beamte aufgrund schrittweiser Anpassungen der Altersgrenze oder für spezielle Berufskategorien. Informieren Sie sich daher am besten stets über die Bestimmungen, die in Ihrem Bundesland und für Ihr Geburtsjahr sowie Ihre Berufssparte gelten.
Ausnahmen
Beamte können auch vor Erreichen der regulären Altersgrenzen in Pension eintreten. Man spricht hier von der sogenannten Frühpensionierung.
Definition Frühpensionierung
Frühpensionierung bezeichnet den vorzeitigen Übergang eines Beamten in den Ruhestand, bevor das reguläre Pensionsalter erreicht ist. Der Beamte bezieht dann schon sein Ruhegehalt. Grund für solch eine vorzeitige Pensionierung ist oftmals Dienstunfähigkeit aufgrund von langanhaltendem beruflichen Stress mit der Folge von psychischen Problemen oder Erkrankungen des Bewegungssystems und des Skeletts.
Die folgenden Ausnahmen ermöglichen es Beamten, in den frühzeitigen Ruhestand zu gehen:
Ältere Beamte
Allgemein bestimmt das Geburtsdatum, ab wann ein Beamter ohne Abzüge in den Ruhestand wechseln kann. So dürfen beispielsweise Bundesbeamte, die nach 1963 geboren wurden, erst mit 67 Jahren ohne finanzielle Einbußen den Ruhestand antreten. Für die vor diesem Datum Geborenen gibt es abweichende Altersgrenzen.
Dienstunfähigkeit
Wenn Beamte aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen ihren Dienst nicht mehr ausüben können, ist es möglich, schon frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Man spricht hier von einer sogenannten Dienstunfähigkeit. Falls sie das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden 2/3 der bis dahin fehlenden Jahre ihren Dienstjahren hinzugefügt.
Definition Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit tritt auf, wenn Beamte wegen ihrer körperlichen und/oder geistigen Gesundheit ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Hauptursache sind meist psychische Erkrankungen, die zu Erschöpfung führen. Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie über 3 Monate in 6 Monaten arbeitsunfähig sind und voraussichtlich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate genesen sein werden.
Für eine Frühpension wegen Dienstunfähigkeit gibt es keine Altersgrenze, denn: Frühpensionierung ist eine Gesundheits- und keine Altersfrage!
Tipp: Versorgungslücke schließen
Beamte, die noch keine 5 Jahre im Dienst waren, sowie Beamte auf Probe oder Widerruf, haben bei Dienstunfähigkeit kein Anrecht auf eine Pension. Ihnen steht ein Ruhegehalt nur dann zu, wenn eine Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde. Allerdings liegt die Höhe dieser Pension oft unter dem zuletzt bezogenen Gehalt. Deshalb ist es ratsam, durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlichen Schutz zu gewährleisten. Dabei müssen Sie allerdings darauf achten, dass die Versicherung eine echte Beamtenklausel enthält.
Sonstige Ausnahmeregelungen
Weiterhin können diese Beamte früher in den Ruhestand:
Wie hoch ist das Ruhestandsgehalt?
Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der Dauer der Dienstjahre und dem Beamtenstatus ab. Grundsätzlich gilt, dass das Ruhegehalt höher ausfällt, je länger der Beamte im Dienst war und je höher sein Verdienst war. Jedoch haben ausschließlich Beamte, die mindestens fünf Jahre im Dienst waren, Anspruch auf das Ruhegehalt, nicht aber Beamte auf Probe oder Widerruf. Diese werden stattdessen bei der deutschen Rentenversicherung rückversichert und scheiden aus dem Beamtenverhältnis aus.
Bei der Berechnung des Ruhegehalts können insgesamt bis zu 40 abgeleistete Dienstjahre berücksichtigt werden, was bei Vollzeitbeschäftigung einer Pension von ungefähr 72% des Gehalts der letzten 2 Jahre entspricht. Nicht jeder Beamte bekommt allerdings diese maximale Pension. Eventuell müssen Sie von diesem Wert auch noch Abschläge wegen eines vorzeitigen Ruhestands abziehen, wenn Sie vor der festgelegten Altersgrenze in den Ruhestand gehen.
Alternativ zum Ruhegehalt gibt es eine sogenannte Mindestversorgung. Diese ist das niedrigste Ruhegehalt, das Beamten zusteht. Die Mindestversorgung ist nach § 14 Absatz 4 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) geregelt und tritt ein, sobald das reguläre Ruhegehalt unter der Mindestversorgung liegt. Zurzeit liegt die Mindestversorgung bei 1.866 Euro.
Übrigens:
Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Pension für Beamte im mittleren und einfachen Dienst 2.318 Euro, während Beamte im gehobenen Dienst eine Pension von 3.339 Euro erhielten. Für Beamte im höheren Dienst lag die durchschnittliche Pension sogar bei 4.973 Euro.
Abschläge bei frühzeitigem Ruhestand
Im Fall des vorzeitigen Ruhestands wird das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag gemindert. Der Versorgungsabschlag wurde 1998 eingeführt.
Definition Versorgungsabschlag
Ein Versorgungsabschlag bezeichnet einen Abzug von der regulären Pension oder Rente, wenn eine Person vor dem regulären Pensions- oder Rentenalter in den Ruhestand geht. Er dient dazu, die zusätzliche Zeit, in der die Rente bezogen wird, finanziell auszugleichen. Der genaue Prozentsatz des Abschlags kann je nach Regelungen und Umständen variieren.
Mit Abschlägen früher in den Ruhestand
Auch wenn Beamte das festgelegte Rentenalter ihres Bundeslandes oder des Bundes noch nicht erreicht haben, können sie mit Erreichen des 63. Lebensjahres einen Antrag auf den vorzeitigen Ruhestand stellen, müssen jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge liegen bei 3,6% pro Jahr bzw. 0,3% pro Monat, den sie vor dem regulären Ruhestandsalter in den Ruhestand treten. Die allmähliche Anpassung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre resultiert in größeren Abzügen von den Versorgungsleistungen. Mit dieser Anpassung erhöht sich der Abschlag auf bis zu 14,4% (4 Jahre x 3,6% pro Jahr).
Beamte mit Schwerbehinderung können nach eigenem Wunsch in den Ruhestand wechseln, sobald sie 60 Jahre alt sind. Allerdings wird diese Altersgrenze seit 2012 stufenweise bis 2025 auf 62 Jahre angepasst. Dabei wird ein Abschlag von 3,6% pro Jahr angewendet, wobei er insgesamt nicht mehr als 10,8% betragen darf.
Ohne Abschläge früher in den Ruhestand
Erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres können Sie beantragen, in den Ruhestand zu gehen, ohne dass Ihnen ein Versorgungsabschlag abgezogen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass 45 anrechenbare Dienstjahre vorliegen.
Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsabschlag ist nur möglich, wenn
- Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben
- Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und dabei 40 anrechenbare Dienstjahre (während der Übergangsphase nur 35 Jahre) nachweisen können
Liegen diese Ausnahmen nicht vor, aber Sie gelten als dienstunfähig, wird Ihr Ruhegehalt wie gewohnt um einen Abschlag gemindert. In diesem Fall beträgt der Abschlag auf die Versorgungsbezüge maximal 10,8%.
So können Sie dennoch möglichst lange Ihr volles Gehalt abschlagsfrei beziehen
Fühlen Sie sich in Ihrem Beamtendasein häufig krank, erschöpft und energielos? Denken Sie über eine Frühpension nach, um endlich in den Ruhestand zu gehen und sich in vollen Zügen erholen zu können? Doch die Voraussetzungen, um abschlagsfrei in die vorzeitige Pension gehen zu können, erfüllen Sie nicht?
Wenn Sie möglichst lange gut finanziell versorgt bleiben wollen, aber dennoch nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst auszuüben, sind wir von Fruehpension.net für Sie zur Stelle. Mit unserem umfassenden, individuellen Frühpension-Coaching gelingt es uns, dass Sie möglichst lange im Krankenstand bleiben. Ziel ist es, dass Ihr Dienstherr den Amtsarzt beauftragt, um Ihre Dienstunfähigkeit festzustellen, und nicht Sie selbst. Dadurch wird die Dauer, in der Sie Ihr reguläres Gehalt ausgezahlt bekommen, verlängert. So erhalten Sie weiterhin ein höheres Gehalt im Vergleich zu Ihrer Pension mit Versorgungsabschlägen.
Fazit
In der Regel müssen Beamte bis zum Alter von 65 bzw. 67 Jahren arbeiten. Wer die entsprechende Regelaltersgrenze für sein Geburtsjahr und Bundesland erfüllt, muss nicht mit Versorgungsabschlägen rechnen. Abschlagsfrei in den vorzeitigen Ruhestand gehen kann nur, wer das 65. Lebensjahr erfüllt und 45 Dienstjahre abgeleistet hat. Auch Beamte, welche als dienstunfähig gelten und bereits 65 Jahre alt sind bzw. 63 Jahre, aber 40 Dienstjahre geleistet haben, müssen keine Abschläge zahlen. Wer jedoch erschöpft und ausgebrannt ist und nicht mehr bis zu diesen Altersgrenzen auf die frühzeitige Pension warten kann, der profitiert von unserem professionellen Frühpension-Coaching. Mit diesem entfliehen Sie dem krankmachenden Arbeitsalltag und können gleichzeitig möglichst lange abschlagsfrei Ihr volles Gehalt beziehen.
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Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.