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Pensionäre Inflationsprämie

Der umfassende Ratgeber

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Pensionäre Inflationsprämie

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Im Laufe des letzten Jahres haben sich die Kosten für Strom, Gas, Heizung und Lebensmittel in Deutschland merklich erhöht. Mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 6,9 Prozent hat sich die Inflation zu einer spürbaren Herausforderung für große Teile der Bevölkerung entwickelt. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte “Inflationsausgleichsprämie”, auch bekannt als Inflationsprämie. Nun soll diese auch an Pensionäre ausgezahlt werden. Doch: Wann wird die Inflationsprämie für Pensionäre ausgezahlt? Wie hoch ist die  Inflationsprämie für Pensionäre? Und warum erhalten Pensionäre den Inflationsausgleich, Rentner aber nicht? Alles Wissenswerte erfahren Sie hier.

Pensionäre Inflationsprämie

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Was ist die Inflationsprämie?

Die Inflationsprämie ist eine finanzielle Maßnahme, um Arbeitnehmern angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Inflation eine gewisse finanzielle Entlastung zu bieten. Sie ist Teil eines größeren Pakets von Entlastungsmaßnahmen, die von der deutschen Regierung beschlossen wurden. Die Regelung ist vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Die Prämie kann bis zu 3.000 Euro betragen.

Wer bekommt die Inflationsprämie?

Die Auszahlung der Inflationsprämie ist nicht verpflichtend für alle Arbeitgeber. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe diese Prämie an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird, liegt im Ermessen der einzelnen Unternehmen und ist somit eine freiwillige Leistung.

Im öffentlichen Dienst hingegen wurde eine verbindliche Sonderzahlung zur Inflationskompensation festgelegt: Die Beschäftigten erhalten hier einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. 

Diese Regelung für Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst wurde auch auf die Bundesbesoldung und -versorgung angewandt, was bedeutet, dass auch Soldaten, Richter und Bundestagsabgeordnete Anspruch auf die Inflationsprämie haben.

Älteres Pärchen sitzt abseits eines Strandes und beobachten den Strand.
Im öffentlichen Dienst ist eine Inflationsprämie durch Tarife verankert.

Was ist die Inflationsprämie für Pensionäre?

Haben auch Pensionäre Anspruch auf Inflationsausgleich? Ja, ebenso Pensionäre sollen eine Inflationsprämie erhalten. Erst Mitte November 2023 wurde der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und sieht nun ebenfalls eine Inflationsprämie für Pensionäre vor. Allerdings ist die Auszahlung bislang nur auf eine Inflationsprämie für Pensionäre vom Bund

beschränkt, also Bundesbeamte und Soldaten. Damit sind ehemalige Beamte der Länder noch außen vor.

Wann bekommen Pensionäre der Länder den Inflationsausgleich?

Bisher erhalten Pensionäre keine Inflationsprämie als Landesbeamte. Ob z.B. Lehrer, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte oder Justizbeamte noch eine Inflationsprämie bekommen werden, hängt von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen im Tarifvertrag der Länder (TVL) ab. Falls in diesen Verhandlungen eine Inflationsprämie für den öffentlichen Dienst festgelegt wird, könnte dies auch für die anstehenden Besoldungsrunden von Bedeutung sein. Die genaue Höhe dieser Prämie in den verschiedenen Bundesländern und ob alle Bundesländer dieselbe Methodik verwenden, bleibt abzuwarten und wird sich erst in der Zukunft klären.

Was ist die Inflationsprämie für Pensionäre?

Die Inflationsprämie für Pensionäre in Deutschland ist eine spezielle finanzielle Ausgleichsmaßnahme, die im Kontext der Inflation eingeführt wurde, um die steigenden Lebenshaltungskosten für Pensionäre teilweise auszugleichen. Diese Maßnahme wurde im Zuge der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst beschlossen und bezieht sich auf die Pensionen von ehemaligen Beamten. Die Prämie ist dabei steuer- und abgabenfrei​​.

Die Gewährung dieser Prämie basiert auf einem Automatismus in der Beamtenbesoldung, welcher vorsieht, dass Pensionäre ähnliche Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen wie aktive Beamte im öffentlichen Dienst erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Inflationsprämie nicht für Rentner gilt, die eine gesetzliche Rente beziehen. Für sie gibt es derzeit keine vergleichbare Sonderzahlung, obwohl Verbände wie der Sozialverband VdK dies gefordert haben.

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Wie hoch ist die Inflationsprämie für Pensionäre?

Wie viel Inflationsausgleich bekommen Pensionäre? Die Höhe des Inflationsausgleichs für Empfänger von Versorgungsbezügen richtet sich nach deren individuellen Ruhegehalts- und Anteilssätzen. Diese Vorgehensweise entspricht der bisherigen Praxis bei der Gewährung von Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger. Bei dieser wurde im Jahr 2023 die Inflationsprämie als eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro ausgezahlt, gefolgt von monatlichen Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024. Insgesamt ergibt dies eine Summe von 3.000 Euro.

Ruhegehaltssätzen sowie den Anteilssätzen für Witwen- und Waisengeld sowie Unterhaltsbeiträge bestimmen die Auszahlung.

Die 3.000 Euro Inflationsprämie für Pensionäre gibt es allerdings in der Form nicht: Die Sonderzahlungen für die Pensionäre des Bundes werden anteilig basierend auf den individuellen Ruhegehaltssätzen sowie den Anteilssätzen für Witwen- und Waisengeld sowie Unterhaltsbeiträge berechnet. Diese Praxis wurde auch bei früheren Einmalzahlungen angewandt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) stellt klar, dass diese Sonderzahlungen zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen gewährt werden und nur dann möglich sind, wenn Versorgungsbezüge fortlaufend bestehen.

Nachfolgend haben wir ein Beispiel für die anteilige Berechnung der einmaligen Sonderzahlungen (1.240 Euro im Juni 2023) und der monatlichen Sonderzahlungen (je 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024) für Sie:

  • Für Pensionäre mit einem maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent wird die Sonderzahlung im Juni 2023 anteilig auf 889,70 Euro (1240 Euro x 71,75 %) festgesetzt. Die monatlichen Sonderzahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 betragen jeweils 157,85 Euro (220 Euro x 71,75 %), was einer Gesamtsumme von 2.152,50 Euro entspricht.
  • Bei einem durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von 67 Prozent beträgt die Sonderzahlung im Juni 2023 830,80 Euro (1240 Euro x 67 %) und die monatlichen Sonderzahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 147,40 Euro (220 Euro x 67 %), insgesamt also 2.010 Euro.
  • Bei einem (amtsabhängigen) Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent beläuft sich die Sonderzahlung für Juni 2023 auf 434 Euro (1 240 Euro x 35 %) und die monatlichen Sonderzahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 auf jeweils 77 Euro (220 Euro x 35 %), was in der Summe 1.050 Euro ergibt.

Wann wird die Inflationsprämie für Pensionäre ausgezahlt?

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs für Pensionäre in Deutschland erfolgt im Rahmen des “Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise” (TV Inflationsausgleich). Sobald das Gesetz endgültig beschlossen ist, wird es genauere Informationen geben, wann das Geld ausgezahlt wird.

Die wichtigsten Merkmale der Inflationsprämie für Pensionäre

  • Die Höhe der Inflationsprämie richtet sich nach den individuellen Ruhegehalts- und Anteilssätzen und wird anteilig der einmaligen Sonderzahlungen (1.240 Euro im Juni 2023) und der monatlichen Sonderzahlungen (je 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024). 
  • Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei.
  • Die Prämie kann bis zum 31. Dezember 2024 von den Arbeitgebern ausgezahlt werden.
  • Die Inflationsprämie richtet sich nur an Pensionäre des Bundes und wird nicht an Landesbeamte ausgezahlt.

Warum bekommen Pensionäre Inflationsausgleich und Rentner nicht?

Es ist noch kein Inflationsausgleich für Rentner in Sicht.

Dass die Inflationsprämie an Pensionäre und nicht an Rentner ausgezahlt werden soll, liegt daran, dass Pensionäre einem anderen Versorgungssystem angehören, das von der gesetzlichen Rentenversicherung abweicht. Beamte erhalten eine Pension, wenn sie im Dienst des Staates, der Länder oder der Kommunen gearbeitet haben. Hingegen werden Renten an diejenigen gezahlt, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser grundlegende Unterschied zwischen Renten- und Beamtenversorgungssystemen führt zu verschiedenen Behandlungen in Bezug auf Zusatzleistungen wie die Inflationsprämie.

Die Gewährung der Inflationsprämie an Pensionäre ist zudem eine direkte Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst. Beamte erhalten einen Inflationsausgleich als steuer- und abgabefreie Sonderzahlung, die aufgrund der Tarifverhandlungen eingeführt wurde. Da dieser Tarifabschluss auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen wird, haben auch pensionierte Beamte des Bundes Anspruch auf die Inflationsprämie.

In Bezug auf Rentner gibt es derzeit keine Pläne der Bundesregierung für eine ähnliche Sonderzahlung wie für Pensionäre. Die Entscheidung, Rentnern keine vergleichbare Inflationsprämie zu gewähren, wurde von verschiedenen sozialen Organisationen kritisiert.  So fordern z.B. Verbände wie der Sozialverband VdK eine Inflationsprämie für Rentner, da die Rentenanpassungen die Inflation nicht vollständig ausgleichen würden, Rentner aber genauso von der Inflation betroffen seien.

Fazit

Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und einer Inflationsrate von 6,9 Prozent hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen eingeführt, darunter die Inflationsausgleichsprämie, um finanzielle Belastungen für die Bevölkerung zu mildern. Die Inflationsprämie ist insbesondere für Pensionäre des Bundes, einschließlich Bundesbeamten und Soldaten, vorgesehen. Ihre Höhe wird auf der Basis individueller Ruhegehalts- und Anteilssätze der Pensionäre berechnet und von der einmaligen Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 sowie monatlichen Zahlungen von jeweils 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 übertragen. Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei und wird zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen gewährt. Im Gegensatz zu den Pensionären haben Rentner, die gesetzliche Renten beziehen, keinen Anspruch auf diese Prämie.

Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.