Beamte und Pensionsalter: Wann gehen Beamte in Pension?

Stand: Juni 2026

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Beamte und Pensionsalter: Wann gehen Beamte in Pension?

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“Wie lange muss ich als Beamter arbeiten?” – Diese Frage beschäftigt viele, die sich täglich den Herausforderungen eines immer stressigeren Berufsalltags stellen. Die körperlichen und psychischen Belastungen steigen zunehmend und können dazu führen, dass der Wunsch nach einer früheren Pensionierung immer stärker wird. Doch was sind die Regelungen und wann ist es tatsächlich möglich, den wohlverdienten Ruhestand anzutreten? Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Bestimmungen zum Pensionsalter für Beamte, erläutert die Voraussetzungen für eine Frühpensionierung und gibt Einblicke, wie man trotz Erschöpfung und Auslaugung den Übergang in den Ruhestand reibungslos gestalten kann.

Beamte und Pensionsalter

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?

Ja. Als Pensionierter oder auch als Ehepartner eines Pensionierten, der eine Pension zum Haushaltssatz erhält, haben Sie die Möglichkeit, im Ruhestand weitere Einkünfte zu generieren. Hierbei muss allerdings stets eine individuell bestimmte Höchstgrenze berücksichtigt werden. Wenn die Gesamtsumme aus Beamtenversorgung und Hinzuverdienst diesen maximalen Betrag übersteigt, erfolgt eine Kürzung der Pension. Das zusätzliche Einkommen, das neben der Versorgung erzielt wird, wird jedoch ohne Abzüge vollständig ausgezahlt.

Wann kann ein Beamter in Pension gehen?

Beamte gehen nicht in die Rente, sondern in den Ruhestand bzw. in die Pension. Normalerweise geschieht dies in einem Alter von 67 Jahren. Dieses Alter wird auch als Regelaltersgrenze bezeichnet.

Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen sich Beamte fragen, ob sie wirklich bis 67 arbeiten müssen. Können sie nicht schon früher aufhören? Kann man als Beamter mit 55 in Pension gehen? Oder noch früher?

Ja, es gibt auch Ausnahmeregeln, z.B. für ältere Beamte wegen der schrittweisen Anhebungen der Altersgrenzen oder auch für gewisse Berufskategorien, mit denen Beamte ein niedrigeres Pensionsalter als regulär haben. Es ist daher wichtig, sich immer genau die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, das Geburtsjahr sowie die Berufssparte anzuschauen.

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Ausnahmen beim Pensionsalter für Beamte (Frühpensionierung)

Beamte können schon vor der üblichen Regelaltersgrenze in Pension eintreten. Dies wird auch Frühpensionierung genannt.

Definition Frühpensionierung

Scheidet ein Beamter aus dem Berufsleben aus und tritt in den Ruhestand, noch bevor er das normale Rentenalter erreicht hat, spricht man von einer Frühpensionierung. In einem solchen Fall beginnt der Beamte bereits, seine Pension zu erhalten. Häufig liegt der Grund für den vorzeitigen Ruhestand in einer Dienstunfähigkeit, die allen voran durch anhaltende berufliche Belastungen hervorgerufen wird.

Folgenden Ausnahmen führen dazu, dass Beamte ein früheres Pensionsalter erreichen können und in vorzeitige Pensionierung gehen:

Ältere Beamte

In der Regel legt das Geburtsdatum fest, wann ein Beamter in den Ruhestand gehen kann. Zum Beispiel müssen Bundesbeamte, die nach dem Jahr 1963 zur Welt kamen, noch regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Für jene, die vor diesem Jahr geboren sind, gelten andere, frühere Altersgrenzen:

Infografik zum Alter des Ruhestandes bei Beamten über die Jahre.

Besondere Altersgrenzen: Polizei, Feuerwehr & Justizvollzug

Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere Altersgrenzen, weil der Dienst mit höheren körperlichen oder psychischen Belastungen verbunden ist. Das betrifft vor allem den Polizeivollzugsdienst, den Feuerwehrdienst und den Justizvollzugsdienst.

Beim Bund liegt die besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei grundsätzlich bei 62 Jahren. Auch im Feuerwehrdienst der Bundeswehr bzw. in bestimmten Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Bundes gilt nach aktueller Bundesregelung grundsätzlich eine besondere Altersgrenze von 62 Jahren. Diese Altersgrenzen wurden schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Bei Landesbeamten kommt es dagegen auf das jeweilige Bundesland an. In Nordrhein-Westfalen treten verbeamtete Personen im Polizeivollzugsdienst und im Justizvollzugsdienst beispielsweise grundsätzlich mit 62 Jahren in den Ruhestand. Für Feuerwehrbeamte liegt die besondere Altersgrenze dort bei 61 Jahren, mit Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge. In Bayern gilt für Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit ebenfalls grundsätzlich die Altersgrenze 62 Jahre.

Wichtig ist deshalb: Die konkrete Altersgrenze hängt nicht nur vom Beruf, sondern auch vom Dienstherrn, dem Bundesland, dem Geburtsjahr und möglichen Übergangsregelungen ab. Wer prüfen möchte, wann er als Polizist, Feuerwehrbeamter oder Justizvollzugsbeamter in Pension gehen kann, sollte daher immer die Regelung des eigenen Bundeslandes heranziehen.

Antragsaltersgrenze: Mit 63 in Pension (§ 52 BBG)

Neben der regulären Pensionierung und der Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit gibt es für Bundesbeamte auch den freiwilligen Antragsruhestand. Nach § 52 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) können Beamte auf Lebenszeit auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Das bedeutet: Ein Bundesbeamter kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 in Pension gehen, auch wenn die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Dieser Weg ist jedoch vom Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. Beim Antragsruhestand mit 63 geht es nicht darum, dass der Beamte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig ist. Vielmehr entscheidet sich der Beamte freiwillig dafür, den Ruhestand früher zu beantragen.

In der Regel ist dieser frühere Ruhestand mit Versorgungsabschlägen verbunden. Üblich sind 0,3 Prozent pro Monat bzw. 3,6 Prozent pro Jahr, das vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt. Beim Bund kann der Abschlag, je nach Konstellation, bis zu 14,4 Prozent betragen. Der Abschlag wirkt dauerhaft auf das Ruhegehalt.

Bei einer Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit ist die Ausgangslage anders. Hier steht nicht das Alter im Vordergrund, sondern die gesundheitliche Frage, ob der Beamte seinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deshalb kann eine Dienstunfähigkeit auch vor dem 63. Lebensjahr relevant werden. Sie folgt aber anderen Voraussetzungen und einem anderen Verfahren als der freiwillige Antrag auf Ruhestand mit 63.

Hinweis: Bund vs. Länder

Die Altersgrenzen für Beamte sind nicht überall gleich. Für Bundesbeamte gelten vor allem das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Beamtenversorgungsgesetz und für einzelne Gruppen Sondergesetze wie das Bundespolizeibeamtengesetz. Landesbeamte unterliegen dagegen den jeweiligen Landesbeamtengesetzen und Landesversorgungsgesetzen. 

Deshalb können sich die Altersgrenzen je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel bei Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Lehrkräften oder Beamten mit Schwerbehinderung. Auch Übergangsregelungen nach Geburtsjahr spielen eine Rolle. Wer wissen möchte, welche Altersgrenze im eigenen Fall gilt, muss deshalb immer prüfen: Bin ich Bundesbeamter oder Landesbeamter? Welcher Dienstherr ist zuständig? In welchem Bundesland gelte ich als Beamter? Und gibt es für meine Laufbahn eine besondere Altersgrenze?

Dienstunfähigkeit

Wenn Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht länger in der Lage sind, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, können sie bereits vor Erreichen vom regulären Beamten Pensionsalter in den Ruhestand treten. Diesen Zustand nennt man Dienstunfähigkeit. Häufig sind psychische Störungen, die zu Burnout führen, die Ursache für solch eine Frühpensionierung. Beamte werden als dienstunfähig angesehen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang nicht arbeitsfähig waren und wenn keine Aussicht besteht, dass sie in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig werden.

Für eine Frühpension wegen Dienstunfähigkeit gibt es keine bestimmte Altersgrenze: Es handelt sich um eine Frage der Gesundheit, nicht des Alters!

Sonstige Ausnahmeregelungen

Des Weiteren können folgende Beamte vor dem normalen Pensionsalter in den Ruhestand:

Infografik zu Ausnahmen bei Beamten für das Alter des Ruhestandes.

Achtung: Versorgungsabschläge im Ruhestandsgehalt bei Frühpensionierung

Das Ruhegehalt eines Beamten richtet sich nach seinen Dienstjahren sowie seiner Position und seinem Gehalt während der aktiven Dienstzeit. Im Allgemeinen steigt das Ruhegehalt mit der Anzahl der absolvierten Dienstjahre und der Höhe des letzten Einkommens an. Außerdem haben nur Beamte, die mindestens fünf Jahre ihren Dienst versehen haben, Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Alternativ zum Ruhegehalt gibt es eine sogenannte Mindestversorgung. Diese ist das niedrigste Ruhegehalt, das Beamten zusteht. Sie tritt ein, wenn das normale Ruhegehalt geringer als die Mindestversorgung ausfällt. Zurzeit beträgt die Mindestversorgung ca. 2100 Euro.

Bei einer Frühpensionierung müssen Beamte allerdings einen Versorgungsabschlag in Kauf nehmen. Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes werden 3,6 % (bzw. 0,3 % pro Monat) des Ruhegehalts abgezogen. Der Versorgungsabschlag ist auf ein Maximum von 14,4 % gedeckelt.

Kann ein Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?

Fragen auch Sie sich: Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen? Grundsätzlich können Sie nur ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand bei:

  • bescheinigter Dienstunfähigkeit und Erreichen des 65. Lebensjahres 
  • bescheinigter Dienstunfähigkeit und Vollendung des 63. Lebensjahres plus mindestens 40 abgeleisteten Dienstjahren
  • Erreichen des 65. Lebensjahres und mindestens 45 berücksichtigungsfähigen Dienstjahren


Ohne diese Ausnahmen, aber bei bescheinigter Dienstunfähigkeit, wird das Ruhegehalt um einen maximalen Abschlag von 10,8 % gemindert.

Wie viel darf ein Beamter in Pension dazuverdienen?

Übrigens: Als pensionierter Beamter haben Sie die Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen. Allerdings gilt für den Zuverdienst zur Pension stets eine individuell festgelegte Höchstgrenze. Überschreiten Sie diese, wird Ihr Ruhegehalt gekürzt. Lesen Sie hier, wie viel zusätzliches Einkommen Sie generieren dürfen.

Früheres Pensionsalter für Beamte: Wie kann ich in Frühpension gehen?

Fühlen auch Sie sich erschöpft und ausgelaugt und sehen sich nicht in der Lage, noch bis zum regulären Beamte Pensionsalter zu arbeiten? Dann können Sie Ihren Dienst vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beenden, indem Sie selbst einen Antrag auf Frühpension stellen oder aber durch Anordnung des Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. In beiden Szenarien ist der Nachweis der Dienstunfähigkeit durch ein ärztliches oder therapeutisches Gutachten erforderlich. Dass Ihnen ein solches Gutachten ausgestellt wird, ist allerdings selten. Der Staat bemüht sich zudem meistens, die Beamten durch Maßnahmen wie Reha-Programme, Umschulungen, berufliche Neuorientierung oder Teilzeitarbeit im Erwerbsleben zu halten.

Hier bietet Fruehpension.net Unterstützung mit spezialisiertem Frühpension-Coaching. Wir zielen darauf ab, dass Sie möglichst lange im Krankenstand bleiben, ehe Ihr Antrag genehmigt wird. Unser Ansatz beinhaltet nämlich, dass Ihr Dienstherr den Amtsarzt beauftragt, anstatt dass Sie selbst dafür sorgen müssen. Dies verlängert den Zeitraum, in dem Sie Ihr volles Gehalt anstatt einer reduzierten Pension wegen der Versorgungsabschläge erhalten.

Seien Sie sich dabei sicher: Wir handeln stets diskret und vertrauenswürdig. Sie profitieren zudem von unserer Geld-zurück-Garantie und mehr als 20 Jahre Erfahrung, was sich letztlich in unserer 100-prozentigen Erfolgsquote widerspiegelt.

Porträt eines multiethnischen Paares, das sich auf dem Sofa umarmt und in die Kamera blickt. Lächelnde afroamerikanische Frau umarmt einen erwachsenen Mann, der zu Hause auf der Couch sitzt.

Pensionalter Beamte – Tabelle

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1946 und früher 65
1947 65 Jahre, 1 Monat
1948 65 Jahre, 2 Monate
1949 65 Jahre, 3 Monate
1950 65 Jahre, 4 Monate
1951 65 Jahre, 5 Monate
1952 65 Jahre, 6 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate
1954 65 Jahre, 8 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

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Fazit

Normalerweise ist es für Beamte vorgesehen, bis zum 67. Lebensjahr ihrem Dienst nachzugehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, sollte man aus gesundheitlichen Gründen – bekannt als Dienstunfähigkeit – nicht mehr fähig sein, seinen beruflichen Pflichten nachzukommen. In solch einem Fall dürfen Sie früher aus dem Berufsleben ausscheiden und können sich endlich den Interessen und Hobbys widmen, die Ihnen wirklich Freude bereiten. Unser Coaching-Angebot für die Frühpensionierung unterstützt Sie auf diesem Weg, sodass Sie Ihre Zeit ganz nach Ihren Wünschen und frei von Stress gestalten können.

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FAQ - häufig gestellte Fragen

Wann gehen Beamte regulär in Pension?

Beamte gehen in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Häufig liegt diese bei 67 Jahren. Je nach Geburtsjahr, Bundesland und Berufsgruppe können jedoch abweichende Altersgrenzen gelten.

Ja. Eine frühere Pensionierung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei anerkannter Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung oder besonderen Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug.

Ja, bei einem vorzeitigen Ruhestand können Versorgungsabschläge entstehen. Häufig werden 0,3 % pro Monat beziehungsweise 3,6 % pro Jahr vom Ruhegehalt abgezogen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Ja. Bei Dienstunfähigkeit steht nicht das Alter im Mittelpunkt, sondern die gesundheitliche Fähigkeit, den Dienst weiter auszuüben. Wird die Dienstunfähigkeit anerkannt, kann eine Versetzung in den Ruhestand auch deutlich vor der regulären Altersgrenze erfolgen.

Abschlagsfrei ist der Ruhestand nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen und ausreichender Dienstzeit. Auch bei Dienstunfähigkeit können Sonderregelungen greifen, die individuell geprüft werden müssen.

Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.

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