Beamte und Pensionsalter: Wann gehen Beamte in Pension?

Der umfassende Ratgeber

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Beamte und Pensionsalter: Wann gehen Beamte in Pension?

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“Wie lange muss ich als Beamter arbeiten?” – Diese Frage beschäftigt viele, die sich täglich den Herausforderungen eines immer stressigeren Berufsalltags stellen. Die körperlichen und psychischen Belastungen steigen zunehmend und können dazu führen, dass der Wunsch nach einer früheren Pensionierung immer stärker wird. Doch was sind die Regelungen und wann ist es tatsächlich möglich, den wohlverdienten Ruhestand anzutreten? Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Bestimmungen zum Pensionsalter für Beamte, erläutert die Voraussetzungen für eine Frühpensionierung und gibt Einblicke, wie man trotz Erschöpfung und Auslaugung den Übergang in den Ruhestand reibungslos gestalten kann.

Beamte und Pensionsalter

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?

Ja. Als Pensionierter oder auch als Ehepartner eines Pensionierten, der eine Pension zum Haushaltssatz erhält, haben Sie die Möglichkeit, im Ruhestand weitere Einkünfte zu generieren. Hierbei muss allerdings stets eine individuell bestimmte Höchstgrenze berücksichtigt werden. Wenn die Gesamtsumme aus Beamtenversorgung und Hinzuverdienst diesen maximalen Betrag übersteigt, erfolgt eine Kürzung der Pension. Das zusätzliche Einkommen, das neben der Versorgung erzielt wird, wird jedoch ohne Abzüge vollständig ausgezahlt.

Wann kann ein Beamter in Pension gehen?

Beamte gehen nicht in die Rente, sondern in den Ruhestand bzw. in die Pension. Normalerweise geschieht dies in einem Alter von 67 Jahren. Dieses Alter wird auch als Regelaltersgrenze bezeichnet.

Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen sich Beamte fragen, ob sie wirklich bis 67 arbeiten müssen. Können sie nicht schon früher aufhören? Kann man als Beamter mit 55 in Pension gehen? Oder noch früher?

Ja, es gibt auch Ausnahmeregeln, z.B. für ältere Beamte wegen der schrittweisen Anhebungen der Altersgrenzen oder auch für gewisse Berufskategorien, mit denen Beamte ein niedrigeres Pensionsalter als regulär haben. Es ist daher wichtig, sich immer genau die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, das Geburtsjahr sowie die Berufssparte anzuschauen.

Ein älteres Ehepaar mittleren Alters hält Dokumente in der Hand und liest Papierrechnungen, zahlt Bankdarlehen online, berechnet Rentenbeiträge, Zahlungen, Steuern und plant die Geldfinanzen der Familie mit dem Laptop zu Hause.

Ausnahmen beim Pensionsalter für Beamte (Frühpensionierung)

Beamte können schon vor der üblichen Regelaltersgrenze in Pension eintreten. Dies wird auch Frühpensionierung genannt.

Definition Frühpensionierung

Scheidet ein Beamter aus dem Berufsleben aus und tritt in den Ruhestand, noch bevor er das normale Rentenalter erreicht hat, spricht man von einer Frühpensionierung. In einem solchen Fall beginnt der Beamte bereits, seine Pension zu erhalten. Häufig liegt der Grund für den vorzeitigen Ruhestand in einer Dienstunfähigkeit, die allen voran durch anhaltende berufliche Belastungen hervorgerufen wird.

Folgenden Ausnahmen führen dazu, dass Beamte ein früheres Pensionsalter erreichen können und in vorzeitige Pensionierung gehen:

Ältere Beamte

In der Regel legt das Geburtsdatum fest, wann ein Beamter in den Ruhestand gehen kann. Zum Beispiel müssen Bundesbeamte, die nach dem Jahr 1963 zur Welt kamen, noch regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Für jene, die vor diesem Jahr geboren sind, gelten andere, frühere Altersgrenzen:

Infografik zum Alter des Ruhestandes bei Beamten über die Jahre.

Dienstunfähigkeit

Wenn Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht länger in der Lage sind, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, können sie bereits vor Erreichen vom regulären Beamten Pensionsalter in den Ruhestand treten. Diesen Zustand nennt man Dienstunfähigkeit. Häufig sind psychische Störungen, die zu Burnout führen, die Ursache für solch eine Frühpensionierung. Beamte werden als dienstunfähig angesehen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang nicht arbeitsfähig waren und wenn keine Aussicht besteht, dass sie in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig werden.

Für eine Frühpension wegen Dienstunfähigkeit gibt es keine bestimmte Altersgrenze: Es handelt sich um eine Frage der Gesundheit, nicht des Alters!

Sonstige Ausnahmeregelungen

Des Weiteren können folgende Beamte vor dem normalen Pensionsalter in den Ruhestand:

Infografik zu Ausnahmen bei Beamten für das Alter des Ruhestandes.

Achtung: Versorgungsabschläge im Ruhestandsgehalt bei Frühpensionierung

Das Ruhegehalt eines Beamten richtet sich nach seinen Dienstjahren sowie seiner Position und seinem Gehalt während der aktiven Dienstzeit. Im Allgemeinen steigt das Ruhegehalt mit der Anzahl der absolvierten Dienstjahre und der Höhe des letzten Einkommens an. Außerdem haben nur Beamte, die mindestens fünf Jahre ihren Dienst versehen haben, Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Alternativ zum Ruhegehalt gibt es eine sogenannte Mindestversorgung. Diese ist das niedrigste Ruhegehalt, das Beamten zusteht. Sie tritt ein, wenn das normale Ruhegehalt geringer als die Mindestversorgung ausfällt. Zurzeit beträgt die Mindestversorgung 1.866 Euro.

Bei einer Frühpensionierung müssen Beamte allerdings einen Versorgungsabschlag in Kauf nehmen. Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes werden 3,6 % (bzw. 0,3 % pro Monat) des Ruhegehalts abgezogen. Der Versorgungsabschlag ist auf ein Maximum von 14,4 % gedeckelt.

Kann ein Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?

Fragen auch Sie sich: Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen? Grundsätzlich können Sie nur ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand bei:

  • bescheinigter Dienstunfähigkeit und Erreichen des 65. Lebensjahres 
  • bescheinigter Dienstunfähigkeit und Vollendung des 63. Lebensjahres plus mindestens 40 abgeleisteten Dienstjahren
  • Erreichen des 65. Lebensjahres und mindestens 45 berücksichtigungsfähigen Dienstjahren


Ohne diese Ausnahmen, aber bei bescheinigter Dienstunfähigkeit, wird das Ruhegehalt um einen maximalen Abschlag von 10,8 % gemindert.

Wie viel darf ein Beamter in Pension dazuverdienen?

Übrigens: Als pensionierter Beamter haben Sie die Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen. Allerdings gilt für den Zuverdienst zur Pension stets eine individuell festgelegte Höchstgrenze. Überschreiten Sie diese, wird Ihr Ruhegehalt gekürzt. Lesen Sie hier, wie viel zusätzliches Einkommen Sie generieren dürfen.

Früheres Pensionsalter für Beamte: Wie kann ich in Frühpension gehen?

Fühlen auch Sie sich erschöpft und ausgelaugt und sehen sich nicht in der Lage, noch bis zum regulären Beamte Pensionsalter zu arbeiten? Dann können Sie Ihren Dienst vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beenden, indem Sie selbst einen Antrag auf Frühpension stellen oder aber durch Anordnung des Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. In beiden Szenarien ist der Nachweis der Dienstunfähigkeit durch ein ärztliches oder therapeutisches Gutachten erforderlich. Dass Ihnen ein solches Gutachten ausgestellt wird, ist allerdings selten. Der Staat bemüht sich zudem meistens, die Beamten durch Maßnahmen wie Reha-Programme, Umschulungen, berufliche Neuorientierung oder Teilzeitarbeit im Erwerbsleben zu halten.

Hier bietet Fruehpension.net Unterstützung mit spezialisiertem Frühpension-Coaching. Wir zielen darauf ab, dass Sie möglichst lange im Krankenstand bleiben, ehe Ihr Antrag genehmigt wird. Unser Ansatz beinhaltet nämlich, dass Ihr Dienstherr den Amtsarzt beauftragt, anstatt dass Sie selbst dafür sorgen müssen. Dies verlängert den Zeitraum, in dem Sie Ihr volles Gehalt anstatt einer reduzierten Pension wegen der Versorgungsabschläge erhalten.

Seien Sie sich dabei sicher: Wir handeln stets diskret und vertrauenswürdig. Sie profitieren zudem von unserer Geld-zurück-Garantie und mehr als 20 Jahre Erfahrung, was sich letztlich in unserer 100-prozentigen Erfolgsquote widerspiegelt.

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Fazit

Normalerweise ist es für Beamte vorgesehen, bis zum 67. Lebensjahr ihrem Dienst nachzugehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, sollte man aus gesundheitlichen Gründen – bekannt als Dienstunfähigkeit – nicht mehr fähig sein, seinen beruflichen Pflichten nachzukommen. In solch einem Fall dürfen Sie früher aus dem Berufsleben ausscheiden und können sich endlich den Interessen und Hobbys widmen, die Ihnen wirklich Freude bereiten. Unser Coaching-Angebot für die Frühpensionierung unterstützt Sie auf diesem Weg, sodass Sie Ihre Zeit ganz nach Ihren Wünschen und frei von Stress gestalten können.

Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.