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Wie viel darf ein Beamter in Pension dazuverdienen?

Der umfassende Ratgeber

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Wie viel darf ein Beamter in Pension dazuverdienen?

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Ehemalige Beamte beziehen eine Pension, deren Höhe sich aus verschiedenen Faktoren wie Dienstzeit, letzte Besoldungsgruppe und Anpassungen der Beamtenbesoldung ergibt. Doch in Zeiten steigender Inflation und wachsender Lebenshaltungskosten erweist sich selbst die Beamtenpension oft als nicht ausreichend. Daher wächst das Interesse vieler Pensionäre, ihre Rente durch zusätzliche Einkünfte aufzubessern. In diesem Artikel gehen wir daher der Frage nach: Wie viel darf ein Beamter in Pension tatsächlich dazuverdienen? Und wie sieht es bei Beamten in Frühpension aus?

Frühpensionierung

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?

Ja. Als Pensionierter oder auch als Ehepartner eines Pensionierten, der eine Pension zum Haushaltssatz erhält, haben Sie die Möglichkeit, im Ruhestand weitere Einkünfte zu generieren. Hierbei muss allerdings stets eine individuell bestimmte Höchstgrenze berücksichtigt werden. Wenn die Gesamtsumme aus Beamtenversorgung und Hinzuverdienst diesen maximalen Betrag übersteigt, erfolgt eine Kürzung der Pension. Das zusätzliche Einkommen, das neben der Versorgung erzielt wird, wird jedoch ohne Abzüge vollständig ausgezahlt.

Was darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?

Das, was Sie hinzuverdienen können, ohne dass Ihr Ruhegehalt gekürzt wird, bezeichnet man als unschädlichen Hinzuverdienst. Hierbei muss man allerdings unterscheiden, ob Sie sich wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung im Ruhestand befinden oder nicht.

Reifes lächelndes Paar sitzt zu Hause und verwaltet die Ausgaben. Glücklicher älterer Mann und mittlere Frau, die Rechnungen bezahlen und das Budget verwalten. Ehepaar mittleren Alters überprüft Buchhaltung und Rechnungen, während es sich die Quittung ansieht.

Hinzuverdienst von Ruhestandsbeamten

Der Höchstbetrag, bis zu welchem ein Hinzuverdienst keine Pensionskürzungen zur Folge hat, richtet sich nach den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe, die zur Berechnung des Ruhegehalts herangezogen werden. Demnach können die Bezugsberechtigten einen Betrag verdienen, der die Differenz zwischen den Versorgungsleistungen und den letzten aktiven Bezügen darstellt, ohne dass dieser angerechnet wird.

Es gilt der Grundsatz:

Höchstgrenze 

– Ruhegehalt (brutto) 

+ monatliche Werbungskosten (mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

= unschädlicher Hinzuverdienst (brutto)

Übrigens:

Bei Beamten im einstweiligen Ruhestand, sogenannten politischen Beamten, sind zusätzlich 50 % des den Höchstwert übertreffenden Einkommensanteils anrechnungsfrei (außer es handelt sich um ein Verwendungseinkommen). 


Um ein komplettes “Aussetzen” der Versorgung bei außergewöhnlich hohen Einkünften unter spezifischen Bedingungen zu verhindern, wird eine Mindestbelassung von 20% des jeweiligen Versorgungsbezugs gewahrt. Die entsprechenden Kriterien werden von der zuständigen Behörde für Pensionsregelungen im Einzelfall separat geprüft.

So hatten zahlreiche Beamte vor ihrer Berufung ins Beamtenverhältnis eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Durch jahrelange Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben sie Rentenansprüche erworben (z.B. Beamte von Bundeswehrfeuerwehren, die vor ihrer Ernennung als Angestellte im Feuerwehrdienst der Bundeswehr tätig waren). Falls sie zusätzlich im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, könnten weitere Anwartschaften aus der zusätzlichen Versorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) dazukommen.

Beispiel: Ruhestandsbeamter mit Höchstgrenze

Ein lediger Ruhestandsbeamter hat monatliche Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit.

 

Höchstgrenze:             2.895,67 €

 

Ruhegehalt:                 2.010,57 €
+ Einkommen:                1.350,00 €

–––––––––––––––––––––––––––
= Gesamteinkommen:    3.360,57 €

 

Das Gesamteinkommen übersteigt die Höchstgrenze um 464,90 €.

 

Ruhegehalt: 2.010,57 €
– übersteigenden Betrag: 464,90 €

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
= Zahlbetrag des Ruhegehalts: 1.545,67 €

Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung

Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.

Es gilt der Grundsatz:

Es gilt der Grundsatz: 

 

Höchstgrenze 

– Ruhegehalt (brutto) 

+ monatliche Werbungskosten (mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

= unschädlicher Hinzuverdienst (brutto)



Formulare, um Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze sowie Ihren unschädlichen Hinzuverdienst eigenständig zu berechnen, finden Sie hier.

Falls Sie eine verlässliche Kalkulation Ihrer Hinzuverdienstgrenze wünschen, stellen Sie bitte einen Antrag bei der Personalstelle Ihrer zuständigen Dienstbehörde.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2023?

Für reguläre Ruhestandsbeamte richtet sich die Hinzuverdienstgrenze nach den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen aus der letzten Stufe ihrer Besoldungsgruppe. Im Falle von Ruhestandsbeamten mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 71,75 % der entsprechenden ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus denen sich die Versorgung berechnet. Jedoch können diese mindestens monatlich 525 € anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst auch bei vorzeitiger Pensionierung möglich?

Ja. Ein unbegrenzter Hinzuverdienst ist auch möglich, wenn Sie in Frühpension gehen. Beachten Sie hierbei allerdings stets die Hinzuverdienstgrenze, die für Beamte gilt, die wegen Dienstunfähigkeit oder Antrag auf Schwerbehinderung früher in den Ruhestand gehen. Der Höchstbetrag, den Sie dazuverdienen dürfen, ohne dass Ihr Ruhegehalt gekürzt wird, beträgt 71,75 % der zur Berechnung der Pension herangezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Was wird alles auf die Pension angerechnet?

Auf die Pension können gesetzliche Renten von Beamten angerechnet werden. Die Pension für Beamte wird in der Regel unabhängig davon gezahlt, ob der Beamte seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften sichern kann. Eine Ausnahme bilden jedoch Renten aus öffentlichen Geldern, die berücksichtigt werden, falls ihre Summe zusammen mit der Pension einen bestimmten Maximalbetrag überschreitet.

So hatten zahlreiche Beamte vor ihrer Berufung ins Beamtenverhältnis eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Durch jahrelange Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben sie Rentenansprüche erworben (z.B. Beamte von Bundeswehrfeuerwehren, die vor ihrer Ernennung als Angestellte im Feuerwehrdienst der Bundeswehr tätig waren). Falls sie zusätzlich im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, könnten weitere Anwartschaften aus der zusätzlichen Versorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) dazukommen.

Alte Frau liest konzentriert einen Brief. Sitz in einer Küche mit einem Laptop und Taschenrechner.

Das wird auf das Ruhegehalt von Beamten angerechnet:

Als gesetzliche Renten, die auf die Pension von Beamten angerechnet werden können, gelten im Sinne von § 55 Absatz 1 BeamtVG:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. Altersruhegeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- bzw. Waisenrente bei Hinterbliebenen
  • Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Renten aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus einer befreienden Lebensversicherung, zu denen der Arbeitgeber wegen eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens 50% der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat

 

Unter anderem nicht angerechnet werden:

  • Renten aus privater Versicherung
  • Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung außerhalb des öffentliche Dienstes
  • Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit des Ehepartners
  • Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung
  • Unfallausgleiche
  • Einkommen aus künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten
  • Aufwandsentschädigungen, wenn diese tatsächlich entstandene Aufwendungen ersetzen

Info: Gesetzliche Rente unbedingt beantragen

Ein Verzicht auf die Beantragung der gesetzlichen Rente hat keine Vorteile. Denn laut Gesetz wird in solchen Fällen dennoch der Betrag herangezogen, der dem Beamten eigentlich zustehen würde, um die Höchstgrenze zu berechnen. Dies trifft ebenso zu, wenn Beiträge erstattet werden oder wenn statt einer Rente eine Einmalzahlung oder etwas Ähnliches gezahlt wird. Es ist daher ratsam für Beamte, ihren Anspruch geltend zu machen und einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen, sofern sie berechtigt sind.

Wird eine geringfügige Beschäftigung auf die Pension angerechnet?

Wenn pensionierte Beamte einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen und ihr monatliches Einkommen aus dieser Beschäftigung 450 € nicht überschreitet, sind sie in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

Eine Rentenversicherungspflicht besteht jedoch, wenn die Versorgungsbezüge nicht aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters erhalten werden, wie es z.B. bei Dienstunfähigkeit der Fall ist. Diese Pensionäre haben jedoch die Möglichkeit, sich als Minijobber von dieser Pflicht befreien zu lassen. Oder die Rentenversicherungspflicht wird aufgehoben, sobald diese Beamten das Regelalter für eine abschlagsfreie Altersversorgung erreichen.

Falls die Arbeitsverhältnisse auf maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt sind, gilt ebenso eine Befreiung von der Versicherungspflicht, unabhängig von der Höhe des erzielten Gehalts. 

Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Pension beziehe?

Wenn Sie eine Pension erhalten, ist es ratsam, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Denn der zusätzliche Renteneinkommen könnte steuerliche Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis haben.

Sind meine Einkünfte aus Beschäftigung und Pension steuerpflichtig?

Ihre Beschäftigung und Ihre Pension können steuerlich relevant sein. Die Besteuerung von Pensionseinkünften hängt vom Jahr des Pensionsstarts ab. Beginnt man später mit dem Bezug der Pension, steigt der steuerbare Prozentsatz. 

Unser Tipp für Frühpensionäre: Finanzielle Vorteile ohne Hinzuverdienst möglich

Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen, sei es aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden wegen ihres stressigen Berufsalltages, über eine vorzeitige Pensionierung nachdenken, stehen sie vor einigen Herausforderungen. Unter anderem, dass die Pension bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit deutlich geringer ausfällt als das reguläre Gehalt, das man während der aktiven Dienstzeit bezieht, insbesondere, wenn noch Pensionsabschläge hinzukommen. Die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem zusätzlich. Es ist daher nicht überraschend, dass viele Beamte in ihrer Pension überlegen, wie sie ihre finanzielle Situation verbessern können, indem sie zusätzlich etwas hinzuverdienen. Dies widerspricht allerdings dem Bestreben der Beamten, ihrem krankmachenden Beruf endlich zu entfliehen, zur Ruhe zu kommen und Zeit für die schönen Dinge im Leben zu haben.

In solchen Situationen kann ein professionelles Frühpension-Coaching von Fruehpension.net unter der Leitung von Peter Zickenrott eine geeignete Hilfe sein. Das Team unterstützt nicht nur dabei, die Frühpensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit zu erreichen, sondern auch den Weg dorthin bestmöglich zu gestalten. Durch ihre Expertise gelingt es, länger im Beamtenverhältnis zu

Älteres Paar. Sitzt auf einer Couch und klatschen Glücklich ein. Halten Dokumente in der Hand und ein Laptop steht auf dem Tisch.

verbleiben, auch wenn man krankheitsbedingt nicht mehr voll arbeitsfähig ist. Denn wenn Sie möglichst lange im Krankenstand bleiben, ehe Ihr Dienstherr eine Dienstunfähigkeitsuntersuchung angeordnet, kommen Sie man länger in den Genuss des vollen Beamtengehalts, anstatt voreilig in eine geminderte Pension zu wechseln und sich, falls möglich, etwas hinzuverdienen zu müssen. Dies kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen und den Übergang in den Ruhestand erleichtern.

Falls Sie Fragen haben oder Ihren Prozess so schnell wie möglich beginnen möchten, dann können Sie jetzt eine Anfrage für eine kostenlose Erstberatung stellen!

Fazit

Unter Beachtung der individuell festgelegten Hinzuverdienstgrenze ist es möglich, als Beamter in Pension etwas hinzuzuverdienen, auch, ohne dass das Ruhegehalt gekürzt wird. Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit überlegen, in Frühpension zu gehen, sollten allerdings zuvor überlegen, ob Sie nicht ein Frühpension-Coaching in Anspruch nehmen. Nur so wird der Start Ihrer Frühpension möglichst lange hinausgezögert und Sie können länger Ihr reguläres, höheres Gehalt beziehen als eine niedrigere Pension, zu der Sie womöglich noch etwas hinzuverdienen müssen.

Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.