Dienstunfähigkeit Beamte

Stand: Juni 2026

Der umfassende Ratgeber

Bewertet mit 5 von 5

Fühlen Sie sich psychisch nicht mehr in der Lage, Ihrem Dienst als Beamten nachzukommen?

In unserem eingehenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Dienstunfähigkeit bei Beamten wissen müssen!

Dienstunfähigkeit Beamte – Der umfassende Ratgeber

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Jährlich gibt es in Deutschland durchschnittlich 10.500 Fälle von Dienstunfähigkeit [Stand 2026]. Die betroffenen Beamten sind aufgrund psychischer oder körperlicher Erkrankungen zur Ausführung Ihres Dienstes nicht mehr fähig. Depressionen und Burnout zählen zu den häufigsten Ausprägungen. Die Leidtragenden fühlen sich oftmals krank, erschöpft, müde und antriebslos.

Kommt auch Ihnen das bekannt vor? Dann lesen Sie hier in unserem ausführlichen Ratgeber nach, was unter Dienstunfähigkeit bei Beamten zu verstehen ist und welche weiteren Aspekte für Sie von Bedeutung sind.

Dienstunfähigkeit bei Beamten

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Definition Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit bezeichnet den Zustand, aufgrund seiner körperlichen und/oder seelischen Verfassung nicht mehr in der Lage zu sein, seiner Arbeit als Beamter nachzukommen. Insbesondere psychische Erkrankungen gelten als häufigste Ursache für solch eine Erwerbsunfähigkeit. Betroffene fühlen sich überfordert, ausgebrannt oder krank und sind daher dauerhaft unfähig, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Dienstunfähigkeit Beamte – Der umfassende Ratgeber

Was passiert, wenn Beamte dienstunfähig werden?

Wenn Beamte aufgrund Ihres körperlichen oder geistigen Zustands Ihren Dienst nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit, sich auf eigenen Antrag noch vor dem Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand versetzen zu lassen, sofern Dienstherren keine zwangsweise Versetzung veranlassen. In diesem Fall können finanzielle Einbußen bezüglich des Ruhegehalts (= Pension) erfolgen.

Frau sitzt verzweifelt vor ihrem Computer. Fasst sich ins Gesicht.

Wann wird ein Beamter dienstunfähig?

Beamte auf Lebenszeit werden dann dienstunfähig, wenn sie wegen ihres körperlichen oder geistigen Gesundheitszustandes dauernd unfähig sind, ihre Dienstpflicht zu erfüllen. Weiterhin gelten Beamte als dienstunfähig, wenn sie krankheitsbedingt innerhalb von 6 Monaten über 3 Monate keinen Dienst ausübten und innerhalb der nächsten 6 Monate weiterhin nicht vollständig einsatzfähig sind.

Person füllt Formular aus und Person sitzt im Hintergrund.

Wie sinnvoll ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Rente an Beamte, wenn diese wegen körperlicher oder seelischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ihren Job nicht mehr ausführen können. Da lediglich Beamte auf Lebenszeit nach 5 Jahren Dienstzeit die Pension im Falle einer Dienstunfähigkeit beziehen können, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf sowie Berufsanfänger sinnvoll.

Pyramide aus Holzwürfeln mit Icons aus der Medizin. Eine Hand stapelt diese.

Dienstunfähigkeit Beamte Depression

Depressionen zählen zu den am häufigsten vorkommenden seelischen Krankheiten und betreffen viele Beamte. Als Depression wird eine Gemütsstörung bezeichnet, bei der Betroffene ein tiefes Gefühl von Traurigkeit verspüren. Dieses Gefühl kann wochen-, monate- oder jahrelang andauern und das gesamte Leben der Erkrankten beeinträchtigen. Betroffenen fällt es schwer, alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Generell sind Depressionen jedoch heilbar und werden mittels verschiedener Formen der Psychotherapie sowie Medikamenten (Antidepressiva) behandelt. Als mögliche Ursachen nennen Fachleute zum einen genetische Veranlagungen oder eine Störung des Botenstoffwechsels im Gehirn. Zum anderen können Traumata oder psychisch belastende
Ältere Frau sitzt verzweifelt auf einer Couch und fasst sich in Gesicht.
Faktoren (z.B. Stress oder Überforderung) die Gemütsstörung auslösen. Letzteres ist meistens der Grund, weshalb Beamte an einer Depression erkranken: Personalmangel und steigende Arbeitsbelastung überanspruchen Beamte und üben großen Druck auf sie auf. Dies äußert sich in unterschiedlichen Krankheitszeichen:

Hauptsymptome:

Zusatzsymptome:

Depressionen können Grund für Dienstunfähigkeit bei Beamten sein. In diesem Fall muss die Krankheit von einem Amtsarzt bestätigt werden. Da psychische Krankheiten meist deutlich seltener beglaubigt werden als körperliche Beschwerden, helfen wir Ihnen, dennoch als dienstunfähig bescheinigt zu werden. Wir sorgen durch unser professionelles Coaching dafür, dass Sie genau wissen, was Sie bei Gutachten sagen müssen und wie Sie sich richtig zu verhalten haben. Dann steht einem stressfreien Leben mit mehr Zeit für Ihren Heilungsprozess nichts mehr im Weg. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung!

Dienstunfähigkeit Beamte - Voraussetzungen

Beamte gelten nicht schon dann als dienstunfähig, wenn sie länger krankgeschrieben sind. Entscheidend ist, ob sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, die Dienstpflichten ihres Amtes zu erfüllen.

Nach § 26 Beamtenstatusgesetz und den entsprechenden Regelungen für Bundesbeamte können insbesondere folgende Voraussetzungen relevant sein:

  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung: Die Beamtin oder der Beamte kann die Dienstpflichten des übertragenen Amtes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen.
  • Längere krankheitsbedingte Fehlzeiten: Dienstunfähigkeit kann auch angenommen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist wiederhergestellt wird.
  • Keine anderweitige Verwendung: Eine Versetzung in den Ruhestand soll unterbleiben, wenn eine andere Verwendung möglich ist, zum Beispiel auf einem anderen Dienstposten oder in einer anderen Laufbahn.
  • Keine begrenzte Dienstfähigkeit: Eine Zwangspensionierung soll ebenfalls unterbleiben, wenn die Beamtin oder der Beamte noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten kann. Dann kommt begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht.
  • Amtsärztliche Einschätzung: In der Praxis stützt sich der Dienstherr regelmäßig auf ein amtsärztliches Gutachten oder eine vergleichbare ärztliche Begutachtung.

 

Kurz gesagt: Dienstunfähigkeit ist nicht nur eine medizinische Frage. Es geht immer auch darum, ob der Dienstherr eine Weiterbeschäftigung, eine andere Verwendung oder eine begrenzte Dienstfähigkeit prüfen muss.

Kommt auch Ihnen das bekannt vor? Dann lesen Sie hier in unserem ausführlichen Ratgeber nach, was unter Dienstunfähigkeit bei Beamten zu verstehen ist und welche weiteren Aspekte für Sie von Bedeutung sind.

Feststellung und Ablauf: Schritt für Schritt

Das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit läuft nicht in jedem Bundesland identisch ab. Der Grundablauf ist aber meist ähnlich. Für Betroffene ist wichtig, die einzelnen Schritte zu kennen und frühzeitig zu prüfen, welche Rechte und Reaktionsmöglichkeiten bestehen.

1. Anlass für die Prüfung

Das Verfahren beginnt häufig nach längeren Krankheitszeiten, wiederholten Ausfällen oder deutlichen Zweifeln an der Dienstfähigkeit. Der Dienstherr kann dann prüfen, ob Dienstunfähigkeit vorliegt oder ob andere Maßnahmen ausreichen.

2. Untersuchungsanordnung

Im nächsten Schritt kann der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Diese Untersuchungsanordnung sollte nachvollziehbar begründet sein. Sie muss erkennen lassen, warum Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen und welche Fragen medizinisch geklärt werden sollen.

3. Amtsärztliches Gutachten

Der Amtsarzt oder die zuständige ärztliche Stelle prüft den Gesundheitszustand und bewertet, ob die dienstlichen Anforderungen voraussichtlich weiter erfüllt werden können. Dabei geht es nicht nur um Diagnosen, sondern um die konkrete Leistungsfähigkeit im Amt.

4. Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten

Vor einer Ruhestandsversetzung muss geprüft werden, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. Das kann bedeuten, dass ein anderer Dienstposten, eine andere Tätigkeit oder eine Verwendung mit reduzierter Belastung in Betracht kommt.

5. Anhörung der Beamtin oder des Beamten

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, erhalten Betroffene in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Anhörung ist wichtig, weil hier Einwände, zusätzliche ärztliche Unterlagen oder Hinweise auf mögliche Einsatzalternativen eingebracht werden können.

6. Entscheidung des Dienstherrn

Kommt der Dienstherr zu dem Ergebnis, dass Dienstunfähigkeit vorliegt und keine Weiterverwendung möglich ist, kann die Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Liegt dagegen noch eine Restleistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vor, ist begrenzte Dienstfähigkeit zu prüfen.

7. Rechtsschutz: Widerspruch und Klage

Gegen eine Entscheidung zur Ruhestandsversetzung können je nach Bundesland und Verfahrensstand Rechtsmittel möglich sein, zum Beispiel Widerspruch oder Klage. Wer die Einschätzung des Dienstherrn oder das Gutachten für fehlerhaft hält, sollte die Fristen genau beachten und sich rechtlich beraten lassen.

Begrenzte Dienstfähigkeit statt Zwangspensionierung

Ein wichtiger Punkt, der auf vielen Ratgeberseiten zu kurz kommt, ist die begrenzte Dienstfähigkeit. Sie ist für Beamte besonders relevant, weil sie eine Alternative zur vollständigen Versetzung in den Ruhestand sein kann.

Begrenzte Dienstfähigkeit liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 27 Beamtenstatusgesetz. Für Bundesbeamte enthält § 45 Bundesbeamtengesetz eine entsprechende Regelung.

Das bedeutet: Wer noch mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit leisten kann, soll in der Regel nicht wegen Dienstunfähigkeit zwangspensioniert werden. Stattdessen kann die Arbeitszeit entsprechend der verbliebenen Leistungsfähigkeit reduziert werden.

Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit praktisch?

  • Die Beamtin oder der Beamte bleibt grundsätzlich im Beamtenverhältnis aktiv.
  • Die Arbeitszeit wird entsprechend der festgestellten Leistungsfähigkeit reduziert.
  • Eine vollständige Versetzung in den Ruhestand soll vermieden werden.
  • Mit Zustimmung der betroffenen Person kann auch eine andere Tätigkeit in Betracht kommen.
  • Die Bezüge werden grundsätzlich entsprechend der reduzierten Dienstfähigkeit angepasst.
  • Zusätzlich kann ein Zuschlag zur Besoldung vorgesehen sein.

 

Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit

Die genaue Höhe des Zuschlags hängt vom jeweiligen Besoldungsrecht ab. Für Bundesbeamte gab es die Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung. Danach wurde zusätzlich zu den gekürzten Dienstbezügen ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt. Die frühere Bundesregelung sah unter anderem einen Grundbetrag sowie einen Erhöhungsbetrag vor, der sich an der Differenz zwischen reduzierten Dienstbezügen und Vollzeitbezügen orientierte. Diese Verordnung ist jedoch seit 2020 überwiegend aufgehoben und durch neuere Regelungen im Besoldungsrecht ersetzt worden.

In Bayern wurde der Zuschlag zur begrenzten Dienstfähigkeit ab 1. August 2015 neu geregelt. Nach der Darstellung der AGSV Bayern werden dort bei begrenzter Dienstfähigkeit die anteiligen Teilzeitbezüge gezahlt, zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Teilzeitbesoldung und Vollzeitbesoldung.

Versorgung und Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Für viele Beamte ist die wichtigste Frage: Wie hoch ist die Versorgung, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde?

Das Ruhegehalt richtet sich grundsätzlich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Nach § 14 Beamtenversorgungsgesetz beträgt der Ruhegehaltssatz für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent.

Vereinfachte Formel

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz = monatliches Ruhegehalt vor möglichen Abschlägen

Der individuelle Ruhegehaltssatz ergibt sich aus:

ruhegehaltfähige Dienstjahre x 1,79375 Prozent

Rechenbeispiel

Angenommen, eine Beamtin hat 25 ruhegehaltfähige Dienstjahre und ruhegehaltfähige Dienstbezüge von 4.500 Euro brutto monatlich.

 

Berechnung des Ruhegehaltssatzes:

25 Jahre x 1,79375 Prozent = 44,84375 Prozent

Berechnung des Ruhegehalts vor möglichen Abschlägen:

4.500 Euro x 44,84375 Prozent = 2.017,97 Euro brutto monatlich

 

Je nach Alter, Dienstzeit und Grund der Ruhestandsversetzung können Abschläge hinzukommen. Der Versorgungsabschlag kann in bestimmten Fällen bis zu 10,8 Prozent betragen.

Beispiel mit maximalem Abschlag von 10,8 Prozent:

2.017,97 Euro – 10,8 Prozent = 1.800,03 Euro brutto monatlich

Dieses Beispiel ist bewusst vereinfacht. In der Praxis können weitere Faktoren eine Rolle spielen, etwa Mindestversorgung, Zurechnungszeiten, Kindererziehungszeiten, Teilzeit, besondere Altersgrenzen oder landesrechtliche Unterschiede.

 

Quellenstand: Zahlen geprüft anhand § 14 Beamtenversorgungsgesetz, Stand Juni 2026. Für konkrete Einzelfälle immer Dienstherr, Versorgungsauskunft oder Fachberatung prüfen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann für Beamte wichtig sein, weil das Ruhegehalt nicht immer ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Besonders kritisch ist die Situation bei Beamten auf Probe, Beamten auf Widerruf und jüngeren Beamten mit kurzer Dienstzeit.

Wichtig ist, dass der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte nicht immer aus, weil Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit rechtlich nicht identisch sind.

Bei der Auswahl sollten Beamte insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • echte Dienstunfähigkeitsklausel statt nur allgemeiner Berufsunfähigkeitsregelung
  • Absicherung auch für Beamte auf Widerruf und Probe
  • ausreichende Rentenhöhe
  • Nachversicherungsmöglichkeiten bei Karriere- oder Gehaltsentwicklung
  • klare Regelung, wann die Versetzung in den Ruhestand als Leistungsfall anerkannt wird
  • passende Laufzeit bis zur realistischen Versorgungssicherheit

 

Gerade weil die Versorgung stark von Dienstzeit, Status und Dienstherr abhängt, lohnt sich eine individuelle Prüfung. Frühpension.net kann hier unterstützen, die Versorgungslücke zu berechnen und passende Absicherungsoptionen zu vergleichen.

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Mann im Gespräch mit einer Gruppe Menschen im Sitzkreis.

10 Tipps: So werden Sie als Beamter dienstunfähig

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Porträt von einem Mann mittleren Alters.

Dienstunfähigkeit Beamte Erfahrung

Dienstunfähigkeit bei Beamten hat viele Gesichter. Ob Schlafstörungen, Aggressionen oder chronische Müdigkeit: Ausprägungen und Gründe sind vielfältig. Lesen Sie hier mehr über die Erfahrungen nach.

Dienstunfähigkeit Beamte Mindestversorgung – Das Ruhegehalt

Wie sieht die Mindestversorgung als Beamter bei einer Dienstunfähigkeit aus?

Nicht nur, wenn sie in den Ruhestand eintreten, sondern auch bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamte eine Pension, das sogenannte Ruhegehalt. Die Höhe dieses Ruhegehalts hängt von der Dauer der Dienstjahre und dem Status des Beamten ab. Grundsätzlich gilt: Je länger gearbeitet und je mehr verdient wurde, desto höher fällt die Pension aus. Anspruch auf das Ruhegehalt haben jedoch allgemeinhin nur Beamte, welche zumindest 5 Jahre im Dienst tätig waren. Wer auf Probe oder Widerruf verbeamtet ist, kann in der Regel kein Ruhegehalt beziehen. Andernfalls erhalten Beamte immer eine sogenannte Mindestversorgung:

Die Mindestversorgung bezeichnet das Ruhe­gehalt, welches einem Beamten bei Dienstunfähigkeit mindestens zusteht.

Sie ist nach § 14 Absatz 4 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) geregelt und wird in zwei verschiedene Versorgungsarten unterteilt: Die amtsbezogene sowie die amtsunabhängige Mindestversorgung:

Glückliches altes Paar hält sich im arm und in die Ferne.

Amtsabhängiges Mindest­ruhe­gehalt:

Amtsunabhängiges Mindest­ruhe­gehalt:

Wichtig:

Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt greift, falls es für den Beamten vorteilhafter ausfällt. Allgemein gilt, dass Beamte stets die für sie profitableren Pensionsansprüche erhalten.

Dienstunfähigkeit Beamte Gründe

Die häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit als Beamter

Gestresste ältere Frau vor ihrem Laptop. Fasst sich ins Gesicht.

Als häufigste Gründe für Dienstunfähigkeit bei Beamten gelten mit mehr als 50% psychische sowie psychosomatische Krankheiten, allen  voran Depressionen: Sie machen bei Männern 50% und bei Frauen 66% aller Fälle von Dienstunfähigkeit aufgrund einer seelischen Erkrankung aus. Erst danach sorgen körperliche Beschwerden – genauer gesagt Probleme mit Bewegungs- und Stützapparat, Nervensystem oder Herz- und Kreislauferkrankungen – dafür, dienstunfähig zu werden. Ebenso Unfälle sind nicht selten Ursache für Dienstunfähigkeit bei Beamten.

Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten werden in der Regel durch jahrelangen Stress und zu hohe Belastungen im Beruf der Beamten ausgelöst. Hierzu zählen beispielsweise:

All dies äußert sich schließlich in gesundheitlichen Problemen, Burnout, Depressionen und Angsterkrankungen: Das Akku ist leer, die Beamten sind ausgebrannt und emotional als auch körperlich völlig erschöpft. Die einstige Leistungsfähigkeit kann nicht mehr erreicht werden. Stattdessen treten Überforderung, Entmutigung sowie negative Einstellung mit wachsendem Widerstand gegen seinen Beruf auf. Die Symptome sind vielfältig:

Körperliche Beschwerden:

Nach außen hin:

Innerlich:

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FAQ - häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus körperlichen oder psychischen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Häufige Ursachen sind psychische Erkrankungen, Burnout, Depressionen oder schwere körperliche Beschwerden.

Ein Beamter kann als dienstunfähig gelten, wenn er seinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Zusätzlich kann Dienstunfähigkeit angenommen werden, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig war und keine volle Wiederherstellung innerhalb der nächsten sechs Monate zu erwarten ist.

Wird Dienstunfähigkeit festgestellt, kann der Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Je nach Status, Dienstzeit und Ursache der Dienstunfähigkeit erhält er ein Ruhegehalt oder wird, etwa bei Beamten auf Probe oder Widerruf, anderweitig abgesichert.

Die Entscheidung trifft der Dienstherr. Grundlage sind in der Regel ärztliche Unterlagen und häufig eine Untersuchung durch den Amtsarzt. Dieser prüft, ob der Beamte dauerhaft nicht mehr dienstfähig ist.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout gehören zu den häufigsten Gründen für Dienstunfähigkeit bei Beamten. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Diagnose, sondern ob die Erkrankung die dauerhafte Ausübung des Dienstes unmöglich macht.

Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.

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