Abzüge von der Pension für Beamte
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Abzüge von der Pension für Beamte
Anders als der Großteil der Bevölkerung gehen Beamte nicht in Rente, sondern in den Ruhestand und beziehen ein Ruhegehalt. Hierbei gilt, dass es bestimmte Abzüge von der Pension für Beamte gibt. So kann ein erheblicher Teil steuerlichen Abzügen unterliegen oder, im Falle einer Frühpensionierung, sogenannten Versorgungsabschlägen. Wir werfen daher nachfolgend einen genaueren Blick darauf, wie sich die Beamtenpension zusammensetzt, welche verschiedenen Abzüge es gibt und wie man letztlich den Nettobetrag der Pension ermittelt.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?
- Was darf man als pensionierter Beamter dazuverdienen?
- Hinzuverdienst von Ruhestandsbeamten
- Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
- Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2023?
- Ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst auch bei vorzeitiger Pensionierung möglich?
- Was wird alles auf die Pension angerechnet?
- Info: Gesetzliche Rente unbedingt beantragen
- Wird eine geringfügige Beschäftigung auf die Pension angerechnet?
- Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Pension beziehe?
- Sind meine Einkünfte aus Beschäftigung und Pension steuerpflichtig?
- Unser Tipp für Frühpensionäre: Finanzielle Vorteile ohne Hinzuverdienst möglich
- Fazit

Frühpensionierung
Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Ein Anspruch auf eine Pension besteht nur nach mindestens 5 Dienstjahren oder bei Versetzung in den Ruhestand wegen eines Dienstunfalls. Die Höhe des Ruhegehalts basiert auf den relevanten Dienstbezügen und der Dienstzeit.
- Beamtenpensionen unterliegen der vollen Besteuerung. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Pensionseintritts ab, wobei dieser Prozentsatz jährlich steigt. Ab 2040 werden Pensionen zu 100% besteuert.
- Verschiedene Abzüge können von der Pension bei Beamten vorgenommen werden, darunter steuerliche Abzüge, Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
- Zusätzlich können Pensionäre im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen erzielen, wobei es eine Obergrenze gibt, nach der die Pension reduziert wird.
- Das Nettoeinkommen von Pensionären nach Abzügen hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Es werden Einkommenssteuer, eventuell Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und eventuelle Versorgungsabschläge berücksichtigt.
Die Beamtenpension
Beenden Beamte ihren Dienst, gehen sie nicht in Rente, sondern in den sogenannten Ruhestand. Sie erhalten dann ein Ruhestandsgehalt, auch Pension genannt. Das Gesetz für die Versorgung der Beamten auf Bundesebene und in den Ländern (BeamtVG) legt die Kriterien für die Berechnung dieser Pension fest. Dabei fließen Elemente wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Amtszulagen und andere als ruhegehaltsfähig gekennzeichnete Bezüge aus dem Besoldungsrecht in das berechnungsfähige Einkommen ein.
Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht nur, wenn der Beamte entweder eine Dienstzeit von wenigstens 5 Jahren absolviert hat oder aufgrund eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt wird. Die Höhe des Ruhegehalts wird basierend auf den für das Ruhegehalt relevanten Dienstbezügen und der entsprechenden Dienstzeit bestimmt.

Was wird alles von der Pension abgezogen?
Es gibt diverse Abzüge von der Pension für Beamte, mit denen Sie rechnen müssen und die wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen wollen.
Steuerliche Abzüge
Die Beamtenpension ist einkommensteuerpflichtig. Wie viel Einkommenssteuer von der Pension abgezogen wird, hängt vom individuellen Einkommen und von weiteren steuerlichen Faktoren ab.
Wie versteuern Beamte ihre Pension?
Die Pension unterliegt im Unterschied zur gesetzlichen Rente einer vollen Besteuerung. Dabei wird abhängig vom Jahr des Pensionseintritts ein bestimmter Besteuerungsanteil festgelegt. Für den Renteneintritt im Jahr 2005 waren es beispielsweise 50%. Jedes Jahr steigt dieser Prozentsatz um 2%, sodass für den Pensionseintritt im Jahr 2021 bereits 81% der Pension der Besteuerung unterliegen. Ab 2040 werden Pensionen zu 100% besteuert. Der nicht zu versteuernde Teil der Pension (also der Gegenpart zum Besteuerungsanteil, auch Versorgungsfreibetrag genannt) bleibt während der gesamten Renten- oder Pensionsbezugszeit konstant und ändert sich nicht.
Der Hintergrund dieser vollen Besteuerung der Pension liegt darin, dass während der aktiven Berufsphase keine Beiträge zur Altersvorsorge gezahlt wurden, im Gegensatz zu den Rentnern, die in ihre Altersvorsorge eingezahlt haben.
Wie viel Steuern zahle ich auf meine Pension?
Die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihre Pension in Deutschland zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Besteuerungsanteil:
Abhängig vom Jahr Ihres Pensionseintritts wird ein bestimmter Anteil Ihrer Pension besteuert. Für Pensionäre, die 2005 in den Ruhestand traten, betrug dieser Anteil 50 %. Dieser Besteuerungsanteil steigt jährlich an. Ab 2040 werden Pensionen zu 100 % besteuert.
- Persönlicher Steuersatz:
Die Höhe der tatsächlichen Steuer hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen und damit von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Dieser berechnet sich nach der Einkommensteuertabelle und ist progressiv: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
- Freibeträge und Abzüge:
Sie können bestimmte Posten von Ihrer zu versteuernden Pension abziehen, z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem gibt es den Versorgungsfreibetrag, der je nach Eintrittsjahr in die Pension festgelegt wird und während der gesamten Pensionsbezugszeit gleich bleibt.
- Weitere Einkünfte:
Haben Sie neben Ihrer Pension noch weitere Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen oder einer selbständigen Tätigkeit, beeinflusst dies ebenfalls die Höhe Ihrer gesamten Steuerlast.
- Steuerklasse und Familienstand:
Ihre Steuerklasse, die u.a. von Ihrem Familienstand abhängt, kann sich auf die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen und letztlich auf die Jahressteuerlast auswirken.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
Neben der Einkommensteuer können der Solidaritätszuschlag und, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, die Kirchensteuer anfallen.
Solidaritätszuschlag
Abhängig von der Einkommensteuer kann auch der Solidaritätszuschlag anfallen. Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Steuer, die in Deutschland ursprünglich eingeführt wurde, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu decken. Er wird auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer erhoben. Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt 5,5 % des Steuerbetrags der genannten Steuern. Allerdings hat der Gesetzgeber entschieden, die Belastung durch den Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Steuerzahler ab 2021 zu reduzieren. Dies bedeutet, dass nur noch Steuerzahler mit einem sehr hohen Einkommen diesen Zuschlag zahlen müssen, während für den Großteil der Bürger eine vollständige oder teilweise Entlastung vorgesehen ist.
Kranken- und Pflegeversicherung
Anders als Arbeitnehmer sind pensionierte Beamte nicht automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Viele Beamtesind privat krankenversichert. Allerdings beteiligt sich der Dienstherr an den Krankenversicherungsbeiträgen der Pensionäre, wenn diese in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die genaue Höhe der Beihilfe variiert.
Versorgungsabschlag
Wenn jemand in den Ruhestand versetzt wird…
- aufgrund einer Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Dienstunfall verursacht wurde, oder
- aufgrund einer Schwerbehinderung vor dem Monatsende, in dem das 63. Lebensjahr abgeschlossen ist, oder
- durch einen eigenen Antrag ohne die Bestätigung der Dienstunfähigkeit vor dem Monatsende, in dem das reguläre Rentenalter erreicht wird,
…wird das Ruhegehalt normalerweise dauerhaft durch einen Versorgungsabschlag reduziert.
Definition Versorgungsabschlag
Der Versorgungsabschlag bezeichnet eine Verringerung der üblichen Pension oder Rente. Er wird angewendet, wenn jemand vor dem offiziellen Pensions- oder Rentenbeginn in den Ruhestand eintritt. Dieser Abschlag kompensiert damit die längere Bezugsdauer der Rente oder Pension. Wie stark er ausfällt, hängt von den jeweiligen Bestimmungen sowie der individuellen Situation ab.
Wenn Sie also z.B. früher als es gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand gehen, sprich in die sogenannte Frühpensionierung, gibt es Abzüge in Ihrer Pension. Je nach Geburtsjahr entspräche dies einer Pension vor Ihrem 65. oder 67. Geburtstag. Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes werden Ihnen 3,6 % (bzw. 0,3 % pro Monat) des nach den allgemeinen Regeln berechneten Ruhegehalts abgezogen. Maximal ist ein Versorgungsabschlag von bis zu 14,4 % möglich.

Wann kann ich abschlagsfrei in Frühpension gehen?
Allgemein gilt: Abschlagsfrei in Pension können Sie nur bei…
- bescheinigter Dienstunfähigkeit und Erreichen des 65. Lebensjahres
- bescheinigter Dienstunfähigkeit und Vollendung des 63. Lebensjahres plus mindestens 40 abgeleisteten Dienstjahren
- Erreichen des 65. Lebensjahres und mindestens 45 berücksichtigungsfähigen Dienstjahren
Ruhensregelungen bei Hinzuverdienst
Als Pensionär können Sie im Ruhestand zusätzliches Einkommen erzielen. Dabei gilt eine festgelegte Obergrenze für diesen Hinzuverdienst. Überschreitet die Kombination aus Pension und zusätzlichem Einkommen diesen Grenzwert, wird die Pension entsprechend reduziert.
Für gewöhnliche Pensionäre hängt das zusätzlich erlaubte Einkommen von den letzten dienstbezogenen Einkünften ihrer Besoldungsklasse ab. Bei Pensionären, die wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung im Ruhestand sind, liegt das zulässige Extraeinkommen bei 71,75 % der Dienstbezüge, die als Grundlage für die Pension dienen. Dennoch dürfen sie jeden Monat mindestens 525 € ohne Abzug hinzuverdienen.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf den Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Anrechten und Anwartschaften in der Altersversorgung zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Wenn ein Ehepartner während der Ehedauer Anwartschaften auf eine Beamtenpension erworben hat, werden diese im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Ziel des Verfahrens ist es, eine gerechte Verteilung der während der Ehe erworbenen Altersvorsorgeansprüche sicherzustellen. Dies berücksichtigt den gemeinsamen Lebensaufbau der Ehepartner, selbst wenn nur einer von ihnen beitragspflichtige Leistungen zur Altersvorsorge erworben hat. Im Falle eines Beamten bedeutet das konkret: Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf die Beamtenpension werden ermittelt und zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Das kann dazu führen, dass der nicht-beamtete Ehepartner einen Anteil der Beamtenpension erhält, während der beamtete Ehepartner entsprechende Abzüge bei seiner Pension hinnehmen muss.

Was bleibt netto von der Beamtenpension?
Wie viel netto von der Beamtenpension in Deutschland übrig bleibt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Grundsätzlich sind einige Abzüge und Überlegungen zu berücksichtigen:
- Einkommensteuer
- Ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Eventuelle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Ggf. Versorgungsabschläge
Nach Abzug dieser Kosten von der Bruttopension erhält man die Nettobezüge. Es ist jedoch schwer, einen genauen Betrag ohne Kenntnis der individuellen Umstände zu bestimmen. Wenn man eine genaue Berechnung wünscht, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich die Beträge von seiner Versorgungsstelle berechnen zu lassen.
Übrigens:
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Pensionären zuletzt bei etwa 4.100 Euro. Das durchschnittliche Nettoeinkommen, über das Pensionäre verfügten, lag ungefähr bei 3.404 Euro.
Wie berechnet man die Pension netto?
Die Pension netto zu berechnen von Beamten in Deutschland ist komplex und unterliegt einer Vielzahl von Regelungen und individuellen Faktoren. Im Groben kann man jedoch die folgenden Schritte als Leitfaden verwenden, um die Nettobezüge zu ermitteln:
- Bruttopension ermitteln:
Zunächst wird die Bruttopension ermittelt. Dies geschieht auf Basis der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Die Formel hierfür sieht in den meisten Fällen so aus:
Bruttopension = ruhegehaltsfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz (in Prozent)
Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und beträgt in der Regel maximal 71,75 % nach 40 Dienstjahren.
- Steuern berechnen:
Die Pension wird als Einkommen besteuert. Der zu versteuernde Betrag kann durch verschiedene Freibeträge und Abzüge, wie z.B. den Versorgungsfreibetrag, reduziert werden. Die exakte Einkommensteuer hängt dann von diesem zu versteuernden Einkommen und dem individuellen Steuersatz ab.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
Nach der Einkommensteuer können der Solidaritätszuschlag und, wenn zutreffend, die Kirchensteuer hinzukommen.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:
Werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt (sei es in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung), werden diese vom Brutto-Ruhegehalt abgezogen.
- Nettopension ermitteln:
Nettopension = Bruttopension − Einkommensteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Bitte beachten Sie:
Die obige Aufzählung bietet nur eine grobe Übersicht. Die tatsächliche Nettoberechnung kann komplexer sein und von individuellen Umständen abhängen. Vertrauen Sie bei der Berechnung lieber nicht auf sogenannte “Brutto netto Rechner Pension Beamte”, die es online im Internet gibt. Der einzig sichere Weg ist es, dass Sie Ihre Nettopension von Ihrer Versorgungsstelle ausrechnen lassen.
Wie hoch ist die niedrigste Beamtenpension?
Die niedrigste Beamtenpension wird auch als sogenannte Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) bezeichnet. Sie wird als das minimale Ruhegehalt definiert, das einem Beamten zusteht. Die Mindestversorgung tritt ein, falls das berechnete Ruhegehalt unterhalb der Mindestversorgung liegen würde. Derzeit beträgt die Mindestversorgung 1.866 Euro. Bei der Versorgung wird zwischen amtsbezogenem und amtsunabhängigem Mindestruhegehalt unterschieden:

Amtsabhängiges Mindestruhegehalt:
- Beläuft sich auf mindestens 35 % des zuletzt erzielten ruhegehaltsfähigen Einkommens gemäß der Besoldungsgruppe des Beamten
- Hängt von der realen Dienstzeit ab
Amtsunabhängiges Mindestruhegehalt:
- Entspricht 65 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4
- Berücksichtigt einen Anpassungsfaktor von 0,9901 %
- Fügt einen Fixbetrag von 30,68 € hinzu
- Gewährt verheirateten Beamten zusätzlich den Familienzuschlag Stufe 1
Zu beachten:
Beamte, die sich in der Probezeit befinden oder die nur auf Widerruf berufen sind, können normalerweise keine Pension beanspruchen. Sie werden stattdessen durch die deutsche Rentenversicherung abgesichert und verlieren ihren Beamtenstatus, falls sie dienstunfähig werden.
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Unser Tipp für Frühpensionäre mit Versorgungsabschlägen
Wenn Beamte aufgrund von gesundheitlichen Problemen, seien es körperliche oder seelische Belastungen infolge eines anstrengenden Berufsalltags, über eine vorzeitige Pensionierung nachdenken, stehen sie oftmals vor diversen Hürden. Dazu gehört die potenziell geringere Pension im Vergleich zum bisherigen Einkommen, insbesondere wenn Pensionsabschläge aufgrund einer Frühpensionierung in Betracht kommen. Die Inflation und steigende Lebenskosten können die finanzielle Situation zusätzlich belasten.
In solch komplexen Situationen kann das spezialisierte Frühpension-Coaching von Fruehpension.net unter Führung von Peter Zickenrott wertvolle Unterstützung bieten. Das erfahrene Team hilft nicht nur bei der Planung und Umsetzung eines früheren Ruhestands wegen Dienstunfähigkeit, sondern auch dabei, den Prozess optimal zu gestalten. Dank ihrer Fachkenntnis können sie Wege aufzeigen, wie man trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger im Beamtenverhältnis verbleibt. Das Ziel ist, so lange wie möglich das volle Gehalt zu beziehen, bevor offizielle Maßnahmen, wie eine Dienstunfähigkeitsprüfung, vom Dienstherr eingeleitet werden. Dieses Vorgehen kann finanziell vorteilhaft sein und den Übergang in den Ruhestand erheblich erleichtern.

Fazit
Wenn Sie in den Ruhestand treten, müssen Sie bestimmte Abzüge der Pension als Beamte in Kauf nehmen. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit über einen vorzeitigen Ruhestand nachdenken, können hierbei von einem Frühpension-Coaching profitieren. Durch solch eine Beratung kann der Übergang in die Frühpension möglicherweise verzögert werden, sodass sie länger in den Genuss ihres regulären, höheren Einkommens kommen, anstatt einer reduzierten Pension mit Versorgungsabschlägen.
Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.