Steuerliche Belastung bei Frühpension

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Steuerliche Belastung bei Frühpension

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Was bleibt am Ende meiner Pension nach Abzügen übrig? Und was kann ich tun, damit ich am Ende doch noch ein bisschen mehr herausbekommen kann? Diese Fragen stellen sich viele Beamte, die eine Frühpension in Erwägung ziehen. Da die Pension voll versteuert werden muss, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wie hoch der Nettobetrag am Ende des Monats ist. Es gibt einige Tipps, die man beachten kann und was das steuerlich bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Definition: Frühpension

Eine Frühpension in Deutschland bezeichnet den Eintritt in den Ruhestand vor dem regulären Rentenalter. Sie kann über verschiedene Rentenarten erfolgen, etwa für langjährig oder besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind bestimmte Versicherungszeiten. Oft gibt es finanzielle Abschläge, da die Rente länger bezogen wird. Auch gesundheitliche Gründe oder hohe berufliche Belastung können eine Rolle spielen.

Was zählt zur Frühpension – und was ist steuerpflichtig?

Wer in Frühpension geht, hat nicht immer nur sein Ruhegehalt, sondern auch noch weitere mögliche Einkommensarten. Diese werden häufig unterschiedlich besteuert und nicht alles ist steuerfrei. Ein Überblick hilft, mögliche Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

 

Überblick: Ruhegehalt, Dienstunfähigkeit & Unfallruhegehalt

Das Ruhegehalt ist allgemein die monatliche Pension, die ein Beamter nach Eintritt in den Ruhestand erhält. Das reguläre Alter für eine Pension liegt in Deutschland bei 67 Jahren. Wer eine Pension früher anstrebt, muss gewisse Voraussetzungen nachweisen. Beispielsweise eine Dienstunfähigkeit, bei der die Person aufgrund von körperlichen oder psychischen Ursachen nicht mehr in der Lage ist, ihren Dienst auszuführen und dies auch nicht mehr sein wird. In diesem Fall ist eine ärztliche oder therapeutische Bestätigung zwingend notwendig. Einen Anspruch auf Ruhegehalt hat man jedoch erst nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit und muss zudem mit Versorgungsabschlägen rechnen. Diese richten sich nach Alter und geleisteter Dienstzeit. Jedoch ist eine Mindestversorgung von mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 garantiert.

Wenn ein Beamter aufgrund eines Dienstunfalls frühzeitig in den Ruhestand versetzt wird, erhält er einen erhöhten Ruhegehaltssatz von 20 %, dem sogenannten Unfallruhegehalt. Abhängig von Alter und geleisteten Dienstjahren beträgt der Unfallruhegehaltssatz mindestens 66,67 % und maximal 75 %. War der Beamte in diesem Einsatz einer Lebensgefahr ausgesetzt, kann der Unfallruhegehaltssatz auch 80 % betragen.

 

Welche Einnahmen unterliegen der Steuerpflicht?

Das Ruhegehalt zählt zu den steuerpflichtigen Arbeitslöhnen und unterliegt somit einem Lohnsteuerabzug. Bislang gibt es aber Versorgungsfreibeträge, die nicht versteuert werden müssen. 2005 wurde der Versorgungsfreibetrag überarbeitet und wird mit jedem neu hinzukommenden Jahr bis 2058 abgeschmolzen. Im Jahr 2025 beträgt der Versorgungsfreibetrag 13,2 % und maximal 990 €.

Wie wird das Ruhegehalt versteuert?

Das Ruhegehalt ist eine Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit, die es in voller Höhe zu versteuern gilt. In der Steuererklärung ist das Ruhegehalt im Formular unter Anlage N einzutragen. Durch den Versorgungsfreibetrag kann die Steuerlast reduziert werden. Die Höchstgrenze der Freibeträge liegt bei 1020 € zzgl. eines Zuschlages von 306 €.

 

Das Einkommensteuergesetz

Das Ruhegehalt wird in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz versteuert. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen – also auch von Beamten. Grundsätzlich gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei einem aktiven Gehalt, allerdings gibt es Besonderheiten für Pensionäre. Beispielsweise müssen sie keine steuerlichen Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherungen leisten, da diese in der Regel privat bezahlt werden. Durch den Versorgungsfreibetrag wird das Ruhegehalt etwas entlastet. Dieser wird aktuell jedes Jahr weiter abgeschmolzen. Je später der Pensionsbeginn ist, desto niedriger ist der Freibetrag.

 

“Sonstige Einkünfte” – jährliche Besteuerung

Neben den Einkünften aus dem Ruhegehalt können auch Einkünfte aus anderen Bereichen erzielt werden, die als “sonstige Einkünfte” gelten und einkommensteuerpflichtig sind. Dazu zählen Einkünfte, die nicht aus klassischer Arbeit, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen erzielt wurden, beispielsweise private Renten, Unterhaltsleistungen, aber auch Abfindungen oder bestimmte Einmalzahlungen. Alle steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres werden zusammengerechnet, Freibeträge werden abgezogen und alles über den Grundfreibetrag hinaus wird versteuert.

 

Beispielrechnung

Folgend eine Beispielrechnung zu einer Versteuerung des Ruhegehalts bei einer Frühpension. Der Beamte in diesem Fall ist mit 62 Jahren im Jahr 2025 in Frühpension gegangen, hat zwei Kinder, ist verheiratet und in Steuerklasse 3. Er bekommt ein Ruhegehalt von 36.000 € jährlich. Er hat keine weiteren Einkünfte und zahlt keine Kirchensteuer. Die private Krankenversicherung zahlt er selbst.

 

Berechnungsschritte 

  1. Jährliches Brutto-Ruhegehalt:

36.000 €

  1. Versorgungsfreibetrag + Zuschlag (2025):
  • 14,4 % Versorgungsfreibetrag (max. ca. 1.080 €)
  • → 5.184 € Versorgungsfreibetrag
  • → 1.320 € Zuschlag
  • Summe steuerfrei: 6.504 €
  1. Zu versteuerndes Ruhegehalt:
    36.000 € – 6.504 € = 29.496 €
  2. Grundfreibetrag 2025 (Verheiratete):
    ca. 23.208 €
  3. Zu versteuern nach Grundfreibetrag:
    29.496 € – 23.208 € = 6.288 €
  4. Kinderfreibeträge (für zwei Kinder):
  • wirken sich nur aus, wenn sie günstiger als Kindergeld sind
  • bei niedrigem Einkommen meist keine direkte steuerliche Wirkung, da Kindergeld vorteilhafter
  1. Einkommensteuer laut Grundtabelle 2025 (hier vereinfacht):
    ca. 250 € jährlich
  2. Solidaritätszuschlag (5,5 %):
    ca. 14 €

 

Ergebnis (vereinfacht)

Brutto-Ruhegehalt

36.000 € jährlich // 3.000 € monatlich

Steuerfreier Anteil

– 6.504 €

Zu versteuern

29.496 €

Nach Grundfreibetrag

6.288 €

Einkommensteuer

ca. 250 € jährlich

Solidaritätszuschlag

ca. 14 €

Gesamtsteuerbelastung

ca. 264 € jährlich

Monatlich netto abgezogen

ca. 22 € monatlich

 

WICHTIG: In diesem Rechenbeispiel wurden die Abzüge, die monatlich an die private Krankenversicherung gehen, noch nicht abgezogen. Außerdem hängt das monatliche Netto immer von verschiedenen Voraussetzungen, wie beispielsweise Steuerklasse, Familienstand und möglichen Kinderfreibeträgen ab.

Was bleibt übrig? Netto vs. Brutto in der Frühpension

Der Unterschied zwischen dem, was Brutto gezahlt wird und wie viel Netto übrig bleibt, wenn Steuern und Versicherungen abgezogen werden, kann unterschiedlich sein. Viele Faktoren können das monatliche Nettogehalt beeinflussen und somit ist nicht direkt ersichtlich, wie hoch das Nettogehalt in einer Frühpension ist. 

 

Typische Abzüge: Krankenversicherung, Pflegeversicherung & Kirchensteuer

Neben steuerlichen Abgaben gibt es weitere Abzüge, die vom monatlichen Ruhegehalt abgehen. Beamte sowie Pensionäre versichern sich in der Regel privat. Über eine private Krankenversicherung wird in der Regel auch die Pflegeversicherung abgewickelt, die verpflichtend ist. Die Höhe des Betrags ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie etwa der Versicherung selbst, dem Pflegegrad und ob ein Beihilfeanspruch vorliegt. Eine weitere Abgabe kann die Kirchensteuer sein, wenn ein Beamter Mitglied der Kirche ist. Die Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer gekoppelt und wird auf das steuerpflichtige Einkommen erhoben.

 

Einfluss von Steuerklasse & Freibeträgen

Die Steuerklasse und mögliche Freibeträge beeinflussen das Netto-Ruhegehalt deutlich. Bei Ehepaaren kann es sich lohnen, die Kombination der Steuerklassen, ob III/V oder IV/IV, zu überprüfen und zu prüfen, welche finanziell mehr Sinn macht. In der Einkommensteuer können Freibeträge, wie beispielsweise der Versorgungsfreibetrag oder Grundfreibeträge, geltend gemacht werden und die steuerpflichtigen Abgaben lassen sich senken. 

 

Tipps, um das Netto zu optimieren

Wer in Frühpension geht, kann sein Nettogehalt optimieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die dabei helfen, die Steuerlast zu senken und somit das Nettoeinkommen zu erhöhen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden und senken dadurch das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist für Pensionäre verpflichtend. Freibeträge und Abzüge, wie beispielsweise außergewöhnliche Belastungen, können über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Pensionäre sind in der Regel privat versichert. Hier lohnt sich eine Überprüfung der Tarife und gegebenenfalls ein Wechsel des Tarifs sowie die Anpassung der Selbstbeteiligung, um laufende Kosten zu senken. Zusätzliche Einnahmen, wie beispielsweise durch einen Minijob, sind meist auch in der Frühpension erlaubt und für den Arbeitnehmer steuerfrei. Des Weiteren kann man Steuerfreibeträge beim Finanzamt beantragen, zum Beispiel durch hohe Krankenkassenbeiträge oder Pflegekosten, aber auch wenn eine Behinderung nachgewiesen ist oder wenn Kinderbetreuungskosten anfallen. Diese Freibeträge sichern monatlich mehr Nettogehalt.

Wenn auch Sie über eine Frühpension nachdenken, lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten - gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation!

Steuertipps für Frühpensionäre

Der Übergang in die Frühpension bringt viele neue steuerliche Fragen mit sich. Frühpensionäre können durch gezielte Maßnahmen ihre Steuerlast senken und das verfügbare Einkommen erhöhen. Ob Werbungskosten, Freibeträge oder außergewöhnliche Belastungen – wer seine Möglichkeiten kennt, spart oft bares Geld. Hier sind die wichtigsten Steuertipps im Überblick.

 

Werbungskosten & außergewöhnliche Belastungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können in einer Frühpension Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Unter Werbungskosten versteht man vereinfacht die Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aufgewendet werden und gelten nur bei steuerpflichtigen Einkommen. Pensionäre, die neben ihrem Ruhegehalt weitere Einnahmen, wie beispielsweise Betriebsrenten oder Mieten, haben, können Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem Fahrtkosten, Arbeitsmittel, aber auch anteilige Steuerberatungskosten. Der grundsätzliche Werbungskostenpauschbetrag liegt jährlich bei 1.230 € und wird automatisch bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Sollten höhere Kosten nachgewiesen werden können, kann man diese auch steuerlich geltend machen. Unter außergewöhnlichen Belastungen werden Aufwendungen verstanden, die zwangsläufig und außergewöhnlich sind, beispielsweise Krankheit, Pflege oder Behinderung. Medikamente, Brillen, Kosten für Pflegeheime oder -dienste, sowie Kurkosten bei medizinischer Notwendigkeit, aber auch Bestattungskosten oder Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst dann aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, die einkommensabhängig ist und zwischen 1-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt.

 

Ist eine Steuerberatung sinnvoll?

Eine Steuerberatung ist immer dann sinnvoll, wenn man mehr aus seinem Gehalt mehr Netto erzielen möchte und sich einen Überblick über alle Möglichkeiten verschaffen möchte. Gerade bei Pensionen gilt es einige Aspekte zu beachten, die nicht immer direkt einleuchtend sind oder von denen man vorher noch nichts wusste. Wenn mehrere Einkunftsarten vorliegen, wie beispielsweise eine Pension + private Rente + Mieterträge, dann kann sich eine Steuerberatung lohnen, um Freibeträge auszuschöpfen und Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen. 

 

Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung bei sehr niedrigem Einkommen?

Ist das Ruhegehalt in der Frühpension sehr niedrig, kann ein Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt werden. Die NV-Bescheinigung ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und besagt, dass keine Einkommensteuer bezahlt werden muss. Das ist nur dann möglich, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und verhindert, dass die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abgezogen wird. 2025 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 11.784 € und bei Ehepaaren bei 23.568 €. Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre, muss also regelmäßig neu beim Finanzamt beantragt und an die Bank gegeben werden, damit diese die Abgeltungsteuer nicht abzieht.

Fazit & Empfehlung

Frühpension bedeutet nicht automatisch finanzielle Unsicherheit. Auch wenn nicht direkt ersichtlich ist, was am Ende des Monats übrig bleibt – wer sich gut vorbereitet und beraten lässt, kann steuerlich profitieren oder Belastungen zumindest minimieren.

Sie ziehen eine Frühpension in Erwägung, wissen aber nicht, was das finanziell für Sie bedeutet? Frühpension bietet Ihnen umfassende Beratungsmöglichkeiten, die Ihnen dabei helfen, Klarheit im Thema Frühpension und Steuern zu bekommen. Unsere Experten beraten Sie detailliert über mögliche Optionen und helfen Ihnen gerne weiter, natürlich auch bei der Beantragung einer Frühpension.

Zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung!

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Ich betreue seit den 1990er Jahren Beamte und andere Berufsgruppen, die in den Ruhestand treten wollen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind häufig der Grund, weswegen sich Beamte nicht mehr fähig fühlen, Ihren Beruf auszuüben. Meiner Erfahrung nach sind es aber genau diese Personen, die nicht ernst genug genommen werden, wenn es darum geht, in die Frühpension überzugehen. Dasselbe gilt für Burnout-Betroffene. Den Antrag auf Dienstunfähigkeit bestätigt zu bekommen, kann ein wahrer Spießrutenlauf werden, durch den ich Sie aber gerne begleite. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die das Arbeitsleben krank gemacht hat, geholfen werden kann und sollte.

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