Frühpension bei Schwerbehinderung – Wann lohnt sich der Antrag?
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Frühpension bei Schwerbehinderung – Wann lohnt sich der Antrag?
Gibt es einen richtigen Zeitpunkt als schwerbehinderter Beamter einen Antrag auf Frühpension zu stellen und lohnt sich dieser Schritt überhaupt? Die Entscheidung in den frühzeitigen Ruhestand zu gehen, ist keine leichte, da sie langfristige Folgen haben kann. Durch eine Schwerbehinderung stehen einem Beamten zwar geringere Voraussetzungen zu, doch nicht immer sind diese vorteilhaft. Wer sich rechtzeitig informiert und seine Optionen kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen und gewisse Nachteile vermeiden. Dieser Artikel liefert einen Überblick, wann sich ein Antrag bei Schwerbehinderung lohnen kann und worauf geachtet werden sollte.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Voraussetzungen GdB 50+
- Frühpensionierung bei Schwerbehinderung – die rechtlichen Grundlagen
- Welche Vorteile bringt die Schwerbehinderung im Pensionssystem?
- Wie wirken sich Abschläge bei Frühpension mit Schwerbehinderung aus?
- Wann lohnt sich ein Antrag und wann eher nicht?
- Fazit

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Früherer Eintritt: Schwerbehinderte Beamte können oft schon früher in den Ruhestand gehen – meist ab dem 60. Lebensjahr.
- Geringere Abschläge: Im Vergleich zur regulären Frühpension gibt es für Schwerbehinderte geringere Pensionsabschläge, maximal 10,8 %.
- Gesundheitliche Entlastung: Ist die gesundheitliche Belastung zu hoch, kann eine Frühpension sinnvoll sein.
- Sonderrechte: Bestimmte Sonderrechte können in Anspruch genommen werden, z.B. der Kündigungsschutz oder zusätzliche Urlaubstage.
- Rechtzeitige Beratung: Um eine gute Entscheidung zu treffen, hilft es, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Definition: Schwerbehinderung in Deutschland
Laut deutschem Recht ist eine Person schwerbehindert, wenn sie mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweisen kann. Dabei sind körperliche, geistige oder seelische Funktionen so stark beeinträchtigt, dass sie das Leben des Betroffenen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigen. Der Grad der Behinderung geht ab 20 los und in Zehnerschritten nach oben.
Voraussetzungen GdB 50+
Einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr erhält man nur unter bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen. Die Feststellung erfolgt aufgrund der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:
Erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen: Die grundlegenden Funktionen des Körpers und/oder die Psyche müssen durch die Erkrankung so stark eingeschränkt sein, dass alltägliche Aktivitäten, wie z.B. die Kommunikation oder Fortbewegung, erheblich beeinträchtigt sind.
Langfristige Auswirkungen: Ein GdB wird nicht für kurzfristige Erkrankungen ausgestellt, sondern nur bei einer langfristigen oder dauerhaften Erkrankung. Die voraussichtliche Länge der Erkrankung muss mindestens sechs Monate andauern.
Eingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben: Ein GdB von 50 oder mehr wird in der Regel dann vergeben, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Teilnahme an alltäglichen Aktivitäten wie Arbeit, Freizeitgestaltungen oder sozialen Interaktionen erheblich erschweren. Das bedeutet, dass die betroffene Person in ihrem täglichen Leben stark eingeschränkt ist – sei es durch körperliche oder psychische Einschränkungen, die es ihr erschweren, am normalen Leben teilzuhaben. Dies kann zum Beispiel zu Problemen im Beruf, beim Einkaufen oder bei der Pflege der sozialen Kontakte führen.
Wie und wo wird der GdB festgestellt?
Der Prozess zur Feststellung des GdB läuft in mehreren Schritten ab und wird durch die zuständigen Versorgungsämter bzw. Landesämter für Soziales durchgeführt. Die Schritte sind:
Antragstellung: Die betroffene Person muss beim zuständigen Amt einen schriftlichen Antrag zur Feststellung des GdB einreichen. In der Regel reicht ein formloser Antrag, wobei viele Ämter auch spezifische Formulare herausgeben. In diesem Antrag muss angegeben werden, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und wie sie das Leben beeinträchtigen.
Ärztliche Gutachten: Um den Antrag zu stützen und gut zu begründen, sind in der Regel ärztliche Gutachten erforderlich. Hier reichen auch schon Diagnosen oder Befunde neben den Gutachten aus. Teilweise ordnen die zuständigen Behörden zusätzliche Gutachten an.
Begutachtung durch die Behörde: Nachdem die Behörden, die Unterlagen des Arztes geprüft haben, können sie zusätzliche Untersuchungen anordnen, um die Schwere der Beeinträchtigung besser einschätzen zu können.
Festlegung des GdB: Nach der Begutachtung stellt die Behörde den Grad der Behinderung fest. Der GdB wird auf einer Skala von 20 bis 100 festgelegt, wobei man ab 50 als schwerbehindert gilt. Jede einzelne Beeinträchtigung wird dabei summiert, sodass am Ende ein Gesamtergebnis vorliegt, das zeigt, wie stark der Betroffene beeinträchtigt ist.
Bescheid: Nach der Feststellung erhält die betroffene Person einen Bescheid, der den festgelegten GdB und gegebenenfalls eine Begründung enthält. Ist der Betroffene mit der Beurteilung nicht zufrieden, hat er die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und gegen die Entscheidung zu klagen.
Frühpensionierung bei Schwerbehinderung – die rechtlichen Grundlagen
Eine Frühpensionierung bei Schwerbehinderung ist durch gesetzliche Regelungen abgesichert und ermöglicht einen früheren Renteneintritt. Verschiedene Sozialgesetzbücher beinhalten besondere Schutzrechte und Nachteilsausgleiche für Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI)
In § 236a SGB VI ist festgelegt, dass Menschen mit einem GdB ab 50 verfrüht in Rente gehen können, ohne dabei finanzielle Einbußen zu haben. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Vollendung des 63. Lebensjahres (oder 60. Lebensjahr → mit Abschlägen)
- min. GdB 50 oder mehr
- Erfüllung der Wartezeit von min. 35 Jahren
Eine Ausnahme bilden Versicherte, die vor 1953 geboren wurden. Sie können bereits mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen.

Mindestalter & Wartezeit
Das Mindestalter und die Wartezeit sind zwei wichtige Aspekte, wenn es um eine Frühpensionierung aufgrund einer Schwerbehinderung geht. Bei der Anerkennung der Schwerbehinderung spielt das Alter des Betroffenen keine Rolle. Eine Frühpensionierung ist an einige Voraussetzungen gekoppelt. Dazu zählt unter anderem die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Diese liegt derzeit bei 35 Versicherungsjahren. Aufgrund einer Schwerbehinderung kann die Wartezeit auch verkürzt werden. In den meisten Fällen sind Schwerbehinderte ab der Vollendung des 60. Lebensjahres berechtigt, in Frühpension zu gehen, ohne finanzielle Abschläge zu haben. Dabei spielen der GdB und die Auswirkungen auf das Arbeitsleben eine entscheidende Rolle. Liegt eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vor, die ein normales Arbeitsleben verhindert, ist eine vorzeitige Rente auch bei geringem Alter unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Abschlagsfreie Pension vs. Pension mit Abschlägen
Eine abschlagsfreie Pension ermöglicht es Schwerbehinderten, ab einem bestimmten Alter (meist ab 63 Jahren) ohne Rentenkürzungen in Rente zu gehen, wenn sie die erforderlichen Versicherungsjahre erfüllt haben. Eine Pension mit Abschlägen wird gewährt, wenn jemand vor dem regulären Rentenalter in Rente geht, jedoch mit einer Kürzung von 0,3 % pro Monat, den er früher in Rente geht. Schwerbehinderte können somit unter bestimmten Voraussetzungen früher ohne Abschläge in Rente gehen, während bei der regulären Frühpension Abschläge die Rente verringern.
Welche Vorteile bringt die Schwerbehinderung im Pensionssystem?
Im Pensionssystem kann eine anerkannte Schwerbehinderung unterschiedliche Vorteile mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem ein früherer Pensionsantritt, Nachteilsausgleiche oder auch steuerliche Vorteile.
Früherer Pensionsantritt
Im Gegensatz zu anderen Versicherten, haben Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung die Möglichkeit früher in Pension zu gehen. Kann eine schwerbehinderte Person bereits 35 Versicherungsjahre vorweisen, ist es möglich schon mit 63 Jahren in Pension zu gehen, ohne finanzielle Abschläge zu haben. Mit Abschlägen, ist es bereits ab 60 Jahren möglich in die Pension einzutreten – in der Regel liegen die Abschläge bei 0,3 % pro Monat, der vorher in Pension gegangen wird. Durch diese Regelung sollen Schwerbehinderte einen Ausgleich aufgrund der besonderen Belastung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen erhalten. Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 ist die Voraussetzung für einen früheren Pensionsantritt.
Nachteilsausgleiche
Beamte mit einer anerkannten Schwerbehinderung bekommen spezielle Nachteilsausgleiche, die darauf abzielen, Benachteiligungen im Beruf zu verhindern. Schwerbehinderte stehen unter einem erweiterten Kündigungsschutz, der eine Entlassung nur unter strengen Bedingungen zulässt. Zusätzlich haben sie Anspruch auf mehr Urlaub, um den Belastungen entgegenzuwirken, die die Behinderung verursacht. Weitere Nachteilsausgleiche sind unter anderem die bevorzugte Berücksichtigung bei Einstellungen und Beförderungen, wenn die Eignung gleichwertig ist oder auch Anpassungen am Arbeitsplatz, beispielsweise besondere Ausstattung oder weitere Pausenmöglichkeiten.
Steuerliche Vorteile
Es gibt verschiedene steuerliche Vorteile, die Schwerbehinderte in einer Frühpension in Anspruch nehmen können. Der Behinderten-Pauschbetrag kann je nach Grad der Behinderung das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Außerdem gibt es steuerliche Vorteile bei der Besteuerung der Rentenbezüge, womit die Steuerlast gemindert werden kann. Des Weiteren können zusätzliche Freibeträge für die Altersvorsorge und außergewöhnliche Belastungen, wie beispielsweise medizinische Ausgaben, steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt führen verschieden Regelungen zu einer geringeren steuerlichen Belastung und einer besseren finanziellen Situation im Ruhestand.
Wie wirken sich Abschläge bei Frühpension mit Schwerbehinderung aus?
Abschläge bei der Frühpension können die Versorgung spürbar mindern – auch bei schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten. Allerdings gelten in diesen Fällen besondere Regelungen, durch die die finanziellen Einbußen oft reduziert oder ganz vermieden werden können. Entscheidend sind dabei das Alter beim Pensionsantritt und der Grad der anerkannten Schwerbehinderung.
Rechenbeispiele mit und ohne GdB 50
Im folgenden Beispiel wird aufgezeigt, welche Abschläge eine Person, die mit 60 Jahren in Frühpension gegangen ist, zahlen muss:
Kriterium
Ohne GdB 50
Mit GdB 50+
Monatliche Pensionshöhe ohne Abschläge
3.000 €
3.000 €
Abschläge bei Frühpensionierung
0,3 % / Monat x 84 Monate = 25,2 %
0,3 % / Monat x 84 Monate = 25,2 % (max. 10,8 %)
Pension nach Abschlägen
3.0000 € x (1 – 0,252) = 2.241 €
3.000 € x (1 – 0,108) = 2.692 €
Unterschied in der Pensionshöhe
–
+451 € / Monat
Steuerliche Vorteile
Keine besonderen Vergünstigungen
Mögliche Steuervergünstigungen (z.B. außergewöhnliche Belastungen, Steuerfreibetrag etc.)
Unterschied zwischen regulärer Frühverrentung und Frühpension mit GdB
Es gibt keinen großen Unterschied zwischen den beiden Versorgungsformen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Bei beiden gibt es Abschläge von 0,3 % pro Monat, der früher in den Ruhestand gegangen wird, wobei die maximale Höhe bei 10,8 % liegt. Der bedeutendste Unterschied ist die Höhe der ausgezahlten Rente bzw. Pension – diese fallen für Pensionäre meist höher aus, wobei sie sich noch privat versichern müssen.
Wann lohnt sich ein Antrag und wann eher nicht?
Eine Frühpension aufgrund einer Schwerbehinderung, kann eine wichtige Option sein, wenn man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann. Ein Antrag auf Frühpension sollte gut überlegt sein, da mit ihm auch finanzielle Einbußen oder steuerliche Konsequenzen verbunden sein können. Was Sie tun können und wo Sie Hilfe bekommen, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Abwägung: Gesundheit, Einkommen, Lebensplanung
Bevor man den Antrag auf eine Frühpension stellt, sollten wichtige Dinge abgewägt werden:
Gesundheit: Eine Frühpensionierung aufgrund einer Schwerbehinderung ist dann sinnvoll, wenn die Erkrankung die Fähigkeit, weiterzuarbeiten, als eine große Belastung darstellt. Die Frühpensionierung ist dann eine wichtige Entlastung, für den körperlichen und mentalen Zustand. Dabei sollte immer beachtet werden, wie die langfristige Gesundheitsprognose ist.
Einkommen: Die Frühpensionierung aufgrund von Schwerbehinderung ist mit finanziellen Abschlägen verbunden. Diese liegen derzeit bei 0,3 % pro Monat, der früher in Pension gegangen wird, maximal aber bei 10,8 %. Dies führt zu geringeren monatlichen Zahlungen und es sollte sich gut überlegt werden, wie viel Geld man zur Verfügung braucht, um den Alltag stemmen zu können.
Lebensplanung: Mit einer Frühpensionierung kommt häufig eine Veränderung im Lebensstil einher. Weniger Arbeitszeit bedeutet mehr Freizeit, was eine Chance zur Erholung darstellen kann, aber auch das Risiko für Herausforderungen mit sich bringt. Auch die finanzielle Situation stellt einen langfristigen Faktor für den Lebensstil dar, da man mit Einschränkungen rechnen muss.
Was tun bei GdB unter 50? (Optionen, Widerspruch, Verschlimmerungsantrag)
Hat man nach der Beurteilung einen GdB unter 50, gibt es mehrere Optionen, um die gesundheitlichen Einschränkungen stärker anerkennen zu lassen. Auf Grundlage des Bescheids kann Widerspruch eingelegt und ein rechtliches Verfahren eingeleitet werden. Sollte sich der Zustand im Laufe der Zeit verschlechtern, kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. In beiden Fällen sind ausführliche ärztliche Gutachten und medizinische Befunde von hoher Bedeutung, da sie die Notwendigkeit des GdB unterstreichen.
Fazit
Eine Frühpension aufgrund von Schwerbehinderung bietet eine sinnvolle Möglichkeit, wenn man sich frühzeitig aus dem Arbeitsleben zurückziehen und sich auf seine Gesundheit konzentrieren möchte. Für Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme stark in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, ist die Frühpension ein Schritt, früher zur Ruhe zu kommen. Allerdings sollten die finanziellen Einbußen dadurch nicht außer Acht gelassen werden – Abschläge sind möglich.
Ich betreue seit den 1990er Jahren Beamte und andere Berufsgruppen, die in den Ruhestand treten wollen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind häufig der Grund, weswegen sich Beamte nicht mehr fähig fühlen, Ihren Beruf auszuüben. Meiner Erfahrung nach sind es aber genau diese Personen, die nicht ernst genug genommen werden, wenn es darum geht, in die Frühpension überzugehen. Dasselbe gilt für Burnout-Betroffene. Den Antrag auf Dienstunfähigkeit bestätigt zu bekommen, kann ein wahrer Spießrutenlauf werden, durch den ich Sie aber gerne begleite. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die das Arbeitsleben krank gemacht hat, geholfen werden kann und sollte.