Pension

Pension: Altersversorgung im öffentlichen Dienst

Was ist eine Pension?

Die Pension ist eine Altersversorgung für Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen im öffentlichen Dienst. Sie wird nicht durch Beitragszahlungen, sondern direkt vom Staat gezahlt, basierend auf der Dauer der Dienstzeit und der letzten Besoldung.

Wer hat Anspruch auf eine Pension?

Pensionsberechtigt sind Personen mit einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder vergleichbarem Status. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Mindestens fünf Jahre Dienstzeit
  • Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder
  • Vorzeitige Pensionierung bei Dienstunfähigkeit

Frühzeitige Pensionierung

Bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung kann eine Pension auch vorzeitig gewährt werden, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Leiden. Ein ärztliches Gutachten ist hierfür erforderlich. Die Höhe der Pension kann dann geringer ausfallen.

Unterschiede zur Rente

Im Vergleich zur gesetzlichen Rente basiert die Pension auf einem anderen System:

  • Keine Beiträge während des Erwerbslebens
  • Finanzierung durch den Staat
  • Berechnung nach Besoldung und Dienstjahren

Fazit: Stabil und staatlich gesichert

Die Pension bietet Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine verlässliche Altersabsicherung, auch im Fall einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.