Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist das Pendant zur Arbeitsunfähigkeit im Beamtenrecht mit speziellen Regelungen und Konsequenzen.
Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit?
Die Feststellung erfolgt durch den Dienstherrn, meist auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Umfang die betroffene Person noch dienstfähig ist, auch im Hinblick auf mögliche Versetzungen in andere Aufgabenbereiche.
Folgen einer Dienstunfähigkeit
Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, kann die betroffene Person:
- vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden (Frühpensionierung)
- in ein anderes Amt mit leichteren Aufgaben versetzt werden (wenn möglich)
Die Höhe der Pension richtet sich nach den geleisteten Dienstjahren und kann bei vorzeitigem Ruhestand geringer ausfallen.
Typische Ursachen
Dienstunfähigkeit tritt häufig auf bei:
- Psychischen Erkrankungen (z. B. Depression, Burnout)
- Chronischen körperlichen Leiden
- Unfallfolgen oder anderen dauerhaften Einschränkungen
Fazit: Dienstunfähigkeit beendet das aktive Beamtenverhältnis
Dienstunfähigkeit bedeutet das Ende des aktiven Dienstes im öffentlichen Dienst. Sie führt in der Regel zur Frühpensionierung – verbunden mit finanziellen und persönlichen Veränderungen. Eine klare medizinische Dokumentation ist entscheidend für das Verfahren.