Was sind Pensionsabzüge?
Pensionsabzüge sind prozentuale Kürzungen der Beamtenpension, die unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden, insbesondere bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand. Sie verringern die Höhe des Ruhegehalts, das im Ruhestand gezahlt wird.
Wann treten Pensionsabzüge ein?
Pensionsabzüge entstehen vor allem, wenn:
- Eine Frühpensionierung vor dem regulären Pensionsalter erfolgt
- Die Mindestdienstzeit für den vollen Ruhegehaltssatz nicht erreicht wurde
- Disziplinarische Maßnahmen vorliegen (selten)
Bei vorzeitiger Zurruhesetzung kann ein Abschlag von bis zu 10,8 % auf das Ruhegehalt anfallen (0,3 % pro Monat vor Erreichen der Altersgrenze, maximal 36 Monate).
Was wird davon betroffen sein?
Der Abzug wird auf den errechneten Ruhegehaltssatz angewendet. Das wirkt sich direkt auf die monatliche Pensionshöhe aus und kann die langfristige finanzielle Situation im Ruhestand erheblich beeinflussen.
Fazit: Frühzeitiger Ruhestand hat finanzielle Folgen
Wer als Beamter früher in den Ruhestand geht, muss mit dauerhaften Pensionsabzügen rechnen. Eine genaue Berechnung und rechtzeitige Planung helfen, finanzielle Einbußen im Alter besser abzuschätzen und vorzubeugen.