Erwerbsminderung: Wenn Arbeiten dauerhaft nicht mehr möglich ist
Was bedeutet Erwerbsminderung?
Von Erwerbsminderung spricht man, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Es wird zwischen zwei Formen unterschieden:
- Volle Erwerbsminderung: Weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit täglich
- Teilweise Erwerbsminderung: Drei bis unter sechs Stunden täglich
Entscheidend ist dabei nicht der erlernte Beruf, sondern die allgemeine Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen für eine Rente
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Medizinischer Nachweis der Einschränkung durch Gutachten
- Erfüllung der Mindestversicherungszeit (meist fünf Jahre)
- In den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
Auswirkungen auf Beruf und Alltag
Erwerbsminderung kann zu einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben führen – mit entsprechenden finanziellen Folgen. Die Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens. Für viele bedeutet sie den Übergang in den vorzeitigen Ruhestand.
Fazit: Erwerbsminderung bringt tiefgreifende Veränderungen
Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie stellt eine wichtige soziale Absicherung dar – ersetzt aber nicht das volle Einkommen. Eine frühzeitige Klärung des Anspruchs und der Auswirkungen ist daher besonders wichtig.