Pensionsausgleich

Pensionsausgleich: Aufteilung von Versorgungsansprüchen bei Scheidung

Was ist der Pensionsausgleich?

Der Pensionsausgleich – korrekt: Versorgungsausgleich – regelt die Aufteilung von Renten- und Pensionsansprüchen zwischen Ehepartnern bei einer Scheidung. Er sorgt dafür, dass beide Partner einen fairen Anteil der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorge erhalten.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich betrifft der Versorgungsausgleich alle Ehepaare. Ausnahmen bestehen nur bei kurzer Ehe (unter drei Jahren) oder bei vertraglichem Ausschluss. Aufgeteilt werden z. B. gesetzliche Renten, Beamtenpensionen und betriebliche Altersvorsorge.

Bedeutung für Beamte

Bei Beamten erfolgt die Aufteilung über ein Quasi-Splitting. Der Dienstherr kürzt die spätere Pension entsprechend und überträgt den Anteil auf den Ex-Partner. Besonders bei Frühpensionierungen kann dies spürbare finanzielle Auswirkungen haben.

Fazit: Frühzeitig mitdenken

Der Pensionsausgleich kann die eigene Altersversorgung deutlich verringern – vor allem bei Beamten. Wer eine Frühpensionierung plant, sollte diesen Faktor unbedingt frühzeitig in die persönliche Ruhestandsplanung einbeziehen.