Reha: Rehabilitation vor Rentenzahlung

Was ist eine Reha?

Reha steht für medizinische Rehabilitation. Ziel ist es, die Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen oder zu stabilisieren, insbesondere, um eine dauerhafte Erwerbsminderung oder Frühverrentung zu vermeiden. Leistungen können sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.

„Reha vor Rente“ – das gesetzliche Prinzip

Die gesetzliche Rentenversicherung folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet: Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, prüft die Rentenversicherung, ob eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen kann.

Voraussetzung ist, dass eine Aussicht auf Besserung besteht – die sogenannte positive Reha-Prognose.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Anspruch auf eine Reha durch die Rentenversicherung haben Versicherte, die:

  • gesundheitlich eingeschränkt sind,
  • mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben oder
  • in den letzten zwei Jahren versicherungspflichtig waren und
  • durch die Reha ihre Erwerbsfähigkeit verbessern oder erhalten könnten.

Auch Rentenantragsteller:innen können zur Reha aufgefordert werden.

Bedeutung im Kontext Frühverrentung

Reha-Maßnahmen sind oft Teil des Verfahrens bei Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit. Eine nicht erfolgreiche Reha kann als Beleg für die Notwendigkeit einer Frühpensionierung gewertet werden. Umgekehrt kann eine Reha auch eine drohende Rente hinauszögern oder verhindern.

Fazit: Reha ist oft Pflicht vor der Rente

Im deutschen Sozialrecht gilt: Bevor eine Rente gezahlt wird, muss eine Reha geprüft werden. Sie kann den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen oder im Gegenteil belegen, dass die Rückkehr dauerhaft nicht mehr möglich ist.