





Teilpension Beamte – Chancen, Voraussetzungen und finanzielle Auswirkungen im Überblick
Die Teilpension bietet Beamten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig eine anteilige Versorgungsleistung zu erhalten. Damit entsteht ein flexibler Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand, der besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen sinnvoll sein kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Chancen und Voraussetzungen für eine Teilpension erläutert. Zudem erfahren Sie, welche finanziellen Auswirkungen diese Regelung mit sich bringt und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten. So erhalten Beamte einen umfassenden Überblick, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Die individuelle Beratung bleibt dabei ein wichtiger Bestandteil für den erfolgreichen Weg in die Teilpension.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Unterschied zu Frühpension & Teilzeit
- Voraussetzungen & Antrag einer Teilpension
- Wie wirkt sich eine Teilpension auf die finanzielle Situation aus?
- Vorteile & Nachteile einer Teilpension
- Unterschiede zwischen Bund & Ländern
- Teilpension vs. Frühpension vs. Teilzeit
- Fazit

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Teilpension bedeutet dauerhafte Arbeitszeitreduzierung mit anteiligem Ruhegehalt bei Beamten.
- Voraussetzung ist eine amtsärztliche Feststellung einer mindestens 50 %igen Dienstfähigkeit.
- Die Teilpension wirkt sich finanziell durch gekürzte Bezüge und mögliche spätere Pensionsminderungen aus.
- Sie unterscheidet sich von Frühpension (vollständiger Ruhestand) und Teilzeit (freiwillige Arbeitszeitreduktion).
- Rechtliche Grundlagen und Details variieren je nach Bundesland und Dienstherr, z. B. für Lehrer oder Polizei.
Definition: Teilpension
Eine Teilpension bezeichnet eine besondere Form der Dienstunfähigkeit bei Beamten, bei der die Arbeitszeit dauerhaft reduziert und gleichzeitig ein anteiliges Ruhegehalt gezahlt wird. Dadurch bleibt eine teilweise Tätigkeit im aktiven Dienst trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglich. Das Gehalt und spätere Vollpension werden entsprechend dem reduzierten Beschäftigungsumfang angepasst. Diese Regelung schafft einen flexiblen Übergang in den Ruhestand.
Unterschied zu Frühpension & Teilzeit
Eine Frühpension bedeutet eine vollständige Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der regulären Altersgrenze, meist aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Teilzeit hingegen beschreibt eine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit ohne medizinische Gründe. Die Teildienstunfähigkeit nimmt eine Zwischenstellung ein: Betroffene Beamte können noch mindestens 50 % ihrer bisherigen Tätigkeit ausüben, erhalten jedoch eine entsprechend angepasste Besoldung mit Ausgleichszuschlag. Während Teilzeit keine Teilpension auslöst, basiert die Teildienstunfähigkeit auf einer amtsärztlichen Feststellung und eröffnet den Anspruch auf eine anteilige Versorgung. Damit unterscheiden sich Anlass, rechtliche Grundlage und finanzielle Folgen deutlich.
Rechtliche Grundlage
Geregelt ist die Teildienstunfähigkeit im Bundesbesoldungsgesetz (§ 6 und § 6a BBesG) sowie in den entsprechenden Landesgesetzen. Grundlage für jede Entscheidung ist ein amtsärztliches Gutachten, das die verbleibende Dienstfähigkeit feststellt. Ergänzend finden sich Bestimmungen im Beamtenversorgungsgesetz, die für die Berechnung des Ruhegehalts maßgeblich sind. Das Zusammenspiel dieser Vorschriften sorgt für eine einheitliche Handhabung im Bund, während die Länder teilweise eigene Detailregelungen vorsehen. So wird sichergestellt, dass Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen klar definierte Ansprüche auf eine Teilpension haben.
Ähnliche Begriffe
In der Praxis tauchen verschiedene Bezeichnungen auf, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen, etwa „begrenzte Dienstfähigkeit“ oder „Teildienstfähigkeit“. Sie alle beschreiben eine Situation, in der noch mindestens die Hälfte der regulären Arbeitsleistung erbracht werden kann. Abzugrenzen ist dieser Status von der vollständigen Dienstunfähigkeit, bei der keine dienstliche Tätigkeit mehr möglich ist. Auch die Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis ähnelt äußerlich der Teildienstunfähigkeit, unterscheidet sich jedoch grundlegend durch die freiwillige Wahl und den fehlenden medizinischen Anlass.
Voraussetzungen & Antrag einer Teilpension
Voraussetzung für eine Teilpension ist stets die amtsärztliche Bestätigung, dass die Dienstfähigkeit dauerhaft auf mindestens 50 % begrenzt ist. Der Antrag wird in der Regel über die Personalstelle an den Dienstherrn gerichtet und sollte durch aussagekräftige medizinische Unterlagen gestützt werden. Eine gesetzliche Mindestdienstzeit von fünf Jahren ist erforderlich, um einen Ruhegehaltsanspruch zu sichern. Erst nach Prüfung aller Unterlagen entscheidet der Dienstherr über die Gewährung der Teilpension.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Teilpension?
Die Teilpension erfordert folgende Voraussetzungen:
- Amtsärztliche Feststellung einer mindestens 50 %igen Dienstfähigkeit
- Erfüllung der fünfjährigen Mindestdienstzeit
- Kein grobes Eigenverschulden an der gesundheitlichen Einschränkung
- Formelle Zustimmung des Dienstherrn

Altersgrenzen
Die reguläre Altersgrenze für Beamte liegt bei 67 Jahren, wobei für vor 1964 Geborene stufenweise niedrigere Grenzen gelten. In bestimmten Laufbahnen, etwa bei der Polizei oder im Justizvollzug, wird der Ruhestand häufig bereits mit 62 Jahren angetreten. Eine Teildienstunfähigkeit kann jedoch unabhängig vom Alter festgestellt werden, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall kann die Versetzung in den Ruhestand vorzeitig erfolgen, gegebenenfalls mit Versorgungsabschlägen.
Was läuft die Antragstellung ab?
Am Anfang steht die Untersuchung durch den Amtsarzt, der die verbliebene Dienstfähigkeit bewertet. Liegt das Gutachten vor, folgt der offizielle Antrag auf Teilpension über die Personalstelle. Nach der Prüfung durch den Dienstherrn wird eine Entscheidung erlassen, die den Umfang und Beginn der Versorgung festlegt. Die Zahlung der Teilpension startet in der Regel zum Folgemonat nach der Entscheidung.
Der Ablauf im Überblick:
- Vorbereitung: Befunde und Unterlagen sammeln
- Begutachtung durch einen Amtsarzt
- Prüfung des Gutachtens
- Schriftlicher Antrag über die Personalstelle
- Prüfung durch den Dienstherrn
- Erlass des Bescheids und Beginn der Zahlung
Wie wirkt sich eine Teilpension auf die finanzielle Situation aus?
Eine Teilpension führt zu einer proportionalen Kürzung der monatlichen Bezüge, da das Ruhegehalt nur anteilig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gezahlt wird. Neben der direkten Einkommensminderung können auch Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen entfallen oder verringert werden. Je nach individueller Steuerklasse verändert sich zudem die steuerliche Belastung. Bei längerer Teilpensionierung wirken sich die geringeren Beiträge zur Altersversorgung auch auf die spätere Vollpension aus. Eine sorgfältige finanzielle Planung vor der Entscheidung ist daher empfehlenswert.
Höhe der Teilpension
Die Höhe der Teilpension hängt von der bisherigen Dienstzeit, der Besoldungsgruppe und dem festgestellten Umfang der Dienstfähigkeit ab. In vielen Fällen beträgt die Arbeitszeit zwischen 50 % und 75 % der regulären Vollzeit, was zu einem entsprechend reduzierten Ruhegehalt führt. Neben dem Grundgehalt werden nur anteilige Zuschläge gezahlt. Bei einer genehmigten Teilpension wird die genaue Höhe im Bescheid des Dienstherrn festgelegt, basierend auf den einschlägigen Versorgungsregelungen.
Die folgende Übersicht verdeutlicht, welche finanziellen Auswirkungen eine begrenzte Dienstfähigkeit auf die Besoldung haben kann. Grundlage der Beispielrechnungen ist eine Jahresbruttobesoldung von 60.000 Euro bei einer Vollzeitstelle:
Begrenzte Dienstfähigkeit
Besoldung brutto
Zuschlag gemäß §6a BbesG
Gesamt brutto
50 %
50 %
25 %
75 % = 45.000 €
60 %
60 %
20 %
80 % = 48.000 €
70 %
70 %
15 %
85 % = 51.000 €
80 %
80 %
10 %
90 % = 54.000 €
90 %
90 %
5 %
90 % = 54.000 €
Wie wird das Ruhegehalt berechnet?
Das Ruhegehalt wird auf Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der anrechenbaren Dienstzeit berechnet. Der Steigerungssatz beträgt rund 1,79 % pro Dienstjahr, bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze. Bei einer Teilpension wird der Ruhegehaltssatz auf den anteiligen Beschäftigungsumfang angepasst. Zuschläge, Familienzuschläge oder besondere Zulagen werden nur berücksichtigt, wenn sie ruhegehaltsfähig sind. Grundlage bildet das Beamtenversorgungsgesetz oder die entsprechende landesrechtliche Regelung.
Auswirkungen auf spätere Vollpension
Eine längere Teilpension kann die Höhe der späteren Vollpension mindern, da während der reduzierten Arbeitszeit weniger ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erworben werden. Dies wirkt sich direkt auf den Ruhegehaltssatz aus. Auch eventuelle Gehaltssteigerungen in höheren Erfahrungsstufen können verzögert eintreten oder ganz entfallen. Wer eine Teilpension in Anspruch nimmt, sollte die langfristigen Auswirkungen auf die Versorgung berücksichtigen und gegebenenfalls ergänzende Vorsorge treffen.
Vorteile & Nachteile einer Teilpension
Die Entscheidung für eine Teilpension hat sowohl positive als auch negative Aspekte. Während sie die Arbeitsbelastung reduziert und den Übergang in den Ruhestand erleichtert, kann sie gleichzeitig finanzielle und versorgungsrechtliche Nachteile mit sich bringen.
Vorteile
Die Vorteile einer Teilpension umfassen:
- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und damit geringere körperliche und psychische Belastung.
- Mehr Zeit für Familie, Hobbys oder gesundheitliche Erholung.
- Erhalt eines geregelten Einkommens, wenn auch in reduzierter Form.
- Möglichkeit, im Beruf zu bleiben und gleichzeitig die Arbeitsbelastung zu verringern.
Nachteile
Mögliche Nachteile einer Teilpension beinhalten:
- Spürbare Kürzung der monatlichen Bezüge.
- Mögliche Minderung der späteren Vollpension durch geringere ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
- Wegfall bestimmter Zulagen und Sonderzahlungen.
- Eventuell eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Dienstes.
Unterschiede zwischen Bund & Ländern
Die rechtlichen Regelungen zur Teilpension unterscheiden sich je nach Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Während der Bund die Vorschriften im Beamtenversorgungsgesetz bundeseinheitlich regelt, setzen die Länder ihre eigenen Beamtengesetze und Versorgungsvorschriften um. Unterschiede bestehen beispielsweise bei den Altersgrenzen, der Mindestdienstzeit oder den Berechnungsgrundlagen. Auch die Möglichkeiten einer freiwilligen Teilpension variieren je nach Dienstherr.
Regionale Unterschiede – Beispiele aus NRW, Bayern & Berlin
In Nordrhein-Westfalen wird die Teilpension vor allem unter gesundheitlichen Gesichtspunkten gewährt, mit klar definierten Mindestarbeitszeiten. Bayern bietet darüber hinaus flexible Modelle für Altersteilzeit im Beamtenbereich an, die teils ähnliche Effekte haben. Berlin legt besonderen Wert auf die amtsärztliche Beurteilung und knüpft die Genehmigung an strikte medizinische Voraussetzungen. Diese Unterschiede können sowohl den Ablauf der Antragstellung als auch die Höhe der Bezüge beeinflussen.
Spezielle Regelung für Lehrer oder Polizeibeamte
Für Lehrer bestehen oft gesonderte Teilzeit- und Teilpensionsregelungen, die den besonderen Anforderungen des Schuldienstes Rechnung tragen. Dazu gehören flexible Modelle, um Unterrichtsausfälle zu minimieren und schulorganisatorische Abläufe zu sichern. Polizeibeamte profitieren teilweise von niedrigeren Altersgrenzen und besonderen Antragswegen, da der Dienst als besonders belastend gilt. Beide Berufsgruppen unterliegen jedoch den allgemeinen versorgungsrechtlichen Vorgaben ihres Dienstherrn.
Teilpension vs. Frühpension vs. Teilzeit
Die Modelle von Teilpension, Frühpension und Teilzeit unterscheiden sich in verschiedenen Punkten und liegen unterschiedlichen Voraussetzungen zugrunde. In dieser Vergleichstabelle sind die Unterschiede übersichtlich dargestellt:
Kriterium
Teilpension
Frühpension
Teilzeit
Definition
Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger anteiliger Versetzung in den Ruhestand; Kombination aus aktiver Dienstzeit und Ruhegehalt
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit dauerhaftem Ende der aktiven Dienstzeit
Reguläre Arbeitszeitreduzierung ohne Ruhestandesregelung
Dienststatus
Beamter bleibt teilweise im aktiven Dienst; min. 50 %
Beamter scheidet vollständig aus aktivem Dienst aus
Beamter bleibt voll im aktiven Dienst, mit reduzierter Stundenzahl
Finanzielle Grundlage
Teilweise Besoldung + anteiliges Ruhegehalt
Nur Ruhegehalt, oft mit Abschlägen
Reduzierte Besoldung, keine Ruhegehaltszahlung
Auswirkungen auf spätere Vollpension
Vollpension wird später auf Grundlage der reduzierten Dienstzeit berechnet (mögliche Kürzungen)
Ruhestand beginnt früher, dadurch dauerhaft geringeres Ruhegehalt
Volle Pensionsansprüche, solange die Teilzeit nicht dauerhaft viele Jahre umfasst
Voraussetzungen
Mindestdienstzeit, oft ärztliche Begründung oder gesundheitliche Einschränkung
Erreichen einer bestimmten Alters- oder Dienstzeitgrenze; gesundheitliche oder dienstliche Gründe
Genehmigung durch Dienstherr, meist aus familiären oder persönlichen Gründen
Flexibilität
Mittel – Wechsel zurück in Vollzeit oft nur eingeschränkt möglich
Keine – nach Ruhestandsbeginn keine Rückkehr in den Dienst
Hoch – Rückkehr in Vollzeit meist problemlos möglich
Entscheidungshilfe für Beamte
Die Wahl zwischen Teilpension, Frühpension und Teilzeit ist eine wichtige und individuelle Entscheidung für Beamte. Dabei spielen gesundheitliche, finanzielle und persönliche Faktoren eine zentrale Rolle. Eine Teilpension kann die Arbeitsbelastung reduzieren und gleichzeitig eine abgesicherte Einkommensquelle bieten, führt jedoch zu geringeren Pensionsansprüchen. Frühpension ermöglicht einen früheren Ausstieg aus dem Dienst, geht aber meist mit finanziellen Einbußen einher. Teilzeit bietet Flexibilität im Arbeitsalltag, wirkt sich aber nicht direkt auf die Pensionsansprüche aus.
Fazit: Für wen lohnt sich die Teilpension?
Die Teilpension eignet sich vor allem für Beamte, die ihre Arbeitsbelastung reduzieren möchten, ohne vollständig aus dem Dienst auszuscheiden. Sie bietet eine finanzielle Absicherung durch anteiliges Ruhegehalt und ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Besonders sinnvoll ist die Teilpension bei gesundheitlichen Einschränkungen, die eine volle Diensttätigkeit erschweren, aber noch eine teilweise Arbeitsfähigkeit erlauben. Dennoch sollten die möglichen Auswirkungen auf die spätere Vollpension und die finanzielle Situation sorgfältig abgewogen werden.
Eine individuelle Beratung ist daher empfehlenswert, um die persönlichen Vorteile und Grenzen optimal zu berücksichtigen. Unser Coaching begleitet Sie auf Ihrem Weg in die Teilpension und steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite!
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Ich betreue seit den 1990er Jahren Beamte und andere Berufsgruppen, die in den Ruhestand treten wollen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind häufig der Grund, weswegen sich Beamte nicht mehr fähig fühlen, Ihren Beruf auszuüben. Meiner Erfahrung nach sind es aber genau diese Personen, die nicht ernst genug genommen werden, wenn es darum geht, in die Frühpension überzugehen. Dasselbe gilt für Burnout-Betroffene. Den Antrag auf Dienstunfähigkeit bestätigt zu bekommen, kann ein wahrer Spießrutenlauf werden, durch den ich Sie aber gerne begleite. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die das Arbeitsleben krank gemacht hat, geholfen werden kann und sollte.