





Das Ruhegehalt erklärt
Das Ruhegehalt ist eine wesentliche Form der Altersversorgung für Beamte, die ihnen eine lebenslange finanzielle Sicherheit bietet. Doch wie wird es berechnet, wer hat Anspruch darauf und welche Besonderheiten gibt es? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Berechnung des Ruhegehalts, die Rolle der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und der Dienstbezüge sowie die Sonderregelungen bei Dienstunfähigkeit. Finden Sie heraus, wie Sie Ihren Ruhestand am besten planen und welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten.
Das Ruhegehalt
Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Definition Ruhegehalt: Lebenslange monatliche Zahlung an Beamte im Ruhestand auf der Grundlage der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- Berechnung: Ruhegehalt = ruhegehaltsfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz. Der Steigerungssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr.
- Ruhegehaltssatz: maximal 71,75 % nach 40 Dienstjahren. Sonderregelungen gelten bei vorzeitigem Ruhestand und Dienstunfähigkeit.
- Mindestversorgung: Garantiert mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Festbetrags.
- Versorgungsabschläge: Bei vorzeitigem Ruhestand 3,6 % pro Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze, maximal 10,8 %.
- Sonderregelungen: Unterschiede zwischen den Bundesländern und Sonderregelungen für Berufsgruppen wie Lehrer und Soldaten.

Was ist Ruhegehalt?
Definition: Ruhegehalt
Das Ruhegehalt ist eine Form der Altersversorgung für Beamte im Ruhestand. Es handelt sich um eine lebenslange monatliche Zahlung, die der Beamte nach Erreichen einer bestimmten Dienstzeit und Altersgrenze erhält. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente basiert das Ruhegehalt auf dem letzten Gehalt des Beamten und wird aus den Versorgungsausgaben des Staates finanziert.
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Ruhegehaltssätze, die Mindestversorgung und die Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und Dienstbezügen. Ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Rente besteht darin, dass Beamtinnen und Beamte nicht in die Rentenversicherung einzahlen, sondern ihre Versorgung direkt vom Staat erhalten.
Das Ruhegehalt errechnet sich aus den zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Der Ruhegehaltssatz, also der Prozentsatz der letzten Dienstbezüge, den der Beamte als Ruhegehalt erhält, steigt mit der Anzahl der Dienstjahre und kann maximal 71,75 % betragen.
Wer hat Anspruch auf ein Ruhegehalt?
Die Anspruchsvoraussetzungen auf einen Blick:
- Erreichen der Altersgrenze: In der Regel 67 Jahre, mit Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.
- Dienstunfähigkeit: Ärztlich bescheinigte dauernde Dienstunfähigkeit.
- Dienstzeit: Eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren, in der Regel mindestens fünf Jahre.
- Mindestversorgung: Garantie eines Mindestruhegehalts bei kurzer Dienstzeit oder niedrigen Bezügen.
Anspruch auf Ruhegehalt haben Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten, die nach einer bestimmten Dienstzeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Ruhegehalt sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Grundsätzlich können Beamtinnen und Beamte nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt beziehen.
Altersgrenze und Regelaltersgrenze
Die Altersgrenze, ab der Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand treten können, ist je nach Bundesland und Laufbahn unterschiedlich. In der Regel liegt die Regelaltersgrenze für Beamte bei 67 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte, die früher in den Ruhestand gehen können.
Dienstunfähigkeit
Ein weiterer wichtiger Grund für die Versetzung in den Ruhestand ist die Dienstunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Dienstunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Bei Dienstunfähigkeit kann der Beamte unabhängig von der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden. Zu beachten sind die Versorgungsabschläge, die das Ruhegehalt mindern können, wenn der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt.
Mindestversorgung
Beamte, die wegen eines Dienstunfalls oder nach einer bestimmten Dienstzeit in den Ruhestand treten, haben Anspruch auf eine Mindestversorgung. Sie stellt sicher, dass auch Beamte mit kurzer Dienstzeit oder niedrigen Bezügen eine ausreichende Versorgung erhalten. Die Mindestversorgung soll sicherstellen, dass kein Versorgungsempfänger unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt.
Sonderfälle und Sonderregelungen
Für bestimmte Berufsgruppen wie Soldaten und Lehrer gelten zusätzliche Regelungen. Soldaten haben z.B. je nach Dienstgrad und Dienstzeit besondere Pensionsansprüche. Für Lehrer gibt es in einigen Bundesländern Regelungen, die einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglichen. Erfahren Sie hier auch mehr zur Frühpension als Lehrer.
Ruhegehalt für Beamte Tabelle
Das Ruhegehalt der Beamten wird auf der Grundlage der Dienstjahre und der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge berechnet. Dabei spielen die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre und die Besoldungsgruppe eine entscheidende Rolle.
Aufbau der Ruhegehaltsskala
Das Ruhegehalt wird für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit mit einem festen Prozentsatz der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge berechnet. Dieser Prozentsatz beträgt 1,79375 Prozent pro Dienstjahr und kann maximal 71,75 Prozent erreichen, was nach 40 Dienstjahren der Fall ist.
Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren
Dienstjahre
5
10
20
30
40
Ruhegehaltssatz in %
8,97
17,94
35,88
53,81
71,75
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- Grundgehalt: Das regelmäßige Gehalt, das der Beamte entsprechend seiner Besoldungsgruppe und seiner Dienstaltersstufe erhält.
- Familienzulagen: Ein zusätzlicher Betrag, der je nach Familienstand (z. B. verheiratet, Kinder) gewährt wird.
- Ruhegehaltfähige Zulagen: Bestimmte Zulagen, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden und somit die Berechnungsgrundlage für das Ruhegehalt erhöhen.
Um zu veranschaulichen, die ruhegehaltfähige Dienstbezüge sich zusammensetzen, hier ein Beispiel:
- Grundgehalt: 4000 Euro
- Familienzuschlag: 200 Euro
- Ruhegehaltfähige Zulagen: 300 Euro
Diese beispielhaften Dienstbezüge ergeben zusammen 4500 Euro.
Wollen Sie nun das Ruhegehalt berechnen, wird allgemein diese Formel benutzt:
Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz x ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Wie bereits erwähnt, beträgt der Steigerungssatz 1,79375 Prozent pro Dienstjahr.
Haben Sie beispielsweise bereits 25 Jahre gearbeitet und wollen ermitteln, wie hoch nun Ihr monatliches Ruhegehalt wäre, so würden Sie folgende Rechnung aufstellen:
25×1,79375= 44,84375 Prozent
4500 Euro x 44,84375 Prozent = 2017,97 Euro
Ihr Ruhegehalt würde also 2017,97 Euro betragen, würden Sie es nach 25 Jahren Dienstjahren beziehen.
Versorgungsabschläge
Beamte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, müssen mit Versorgungsabschlägen rechnen. Diese betragen in der Regel 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das der Ruhestand vor Vollendung des 63. Lebensjahres beginnt, maximal jedoch 10,8 Prozent. Wir bei Frühpension.net kennen uns hervorragend mit dem frühen Eintritt in den Ruhestand aus. Wann ein Beamter abschlagsfrei in Pension gehen kann, haben wir uns in einem weiteren Artikel genau angeschaut. Sie haben danach weiterhin Fragen? Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, um mehr zu dieser Thematik zu erfahren!
Besondere Regelungen und Mindestversorgung
Für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder nach einer bestimmten Mindestdienstzeit in den Ruhestand versetzt werden, gelten besondere Regelungen. So beträgt das Mindestruhegehalt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, kann aber je nach Dienstzeit oder anderen Voraussetzungen auch höher ausfallen.
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Beamtenrecht und bezeichnet die dauerhafte Unfähigkeit eines Beamten, seine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen. Dazu zählt teils die Dienstunfähigkeit für Beamte mit Depression. In diesem Fall hat der Beamte Anspruch auf ein Ruhegehalt, auch wenn er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
Definition und Feststellung der Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass der Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst ordnungsgemäß zu verrichten. Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft die zuständige Behörde auf der Grundlage dieses Gutachtens.

Unterschiede zum regulären Ruhegehalt
Das Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit unterscheidet sich in einigen Punkten vom regulären Ruhegehalt:
- Versorgungsabschläge: Bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit können Versorgungsabschläge anfallen. Diese Abschläge mindern das Ruhegehalt und betragen in der Regel 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Maximal kann der Versorgungsabschlag 10,8 Prozent betragen.
- Ruhegehaltssatz: Der Ruhegehaltssatz errechnet sich ebenfalls aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der bis zum Eintritt der Dienstunfähigkeit zurückgelegten Dienstzeit. Es gibt jedoch Schutzbestimmungen, die sicherstellen, dass der Beamte auch bei wenigen Dienstjahren ein angemessenes Ruhegehalt erhält.
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Beamtenrecht und bezieht sich auf die dauerhafte Unfähigkeit eines Beamten, seine dienstlichen Pflichten aufgrund gesundheitlicher Probleme zu erfüllen. Beamte, die dienstunfähig werden, haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, auch wenn sie die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Regelungen zur Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit umfassen spezifische Schutzmechanismen, um betroffene Beamte finanziell abzusichern.
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit
Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, haben Anspruch auf eine Mindestversorgung. Diese stellt sicher, dass das Ruhegehalt nicht unter einen bestimmten Betrag fällt, selbst wenn der Beamte nur eine kurze Dienstzeit absolviert hat. Die Mindestversorgung besteht aus zwei wesentlichen Komponenten:
- Amtsabhängige Mindestversorgung: Diese beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe.
- Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese beträgt 66,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4, zuzüglich eines festen Betrags von 30,68 Euro.
Die Mindestversorgung wird in jedem Fall gezahlt, welche für den Beamten günstiger ist.
Besondere Regelungen bei Dienstunfällen
Bei Dienstunfällen, die zu einer Dienstunfähigkeit führen, gelten besondere Regelungen. In solchen Fällen haben Beamte Anspruch auf ein erhöhtes Ruhegehalt. Der Ruhegehaltssatz erhöht sich bei Dienstunfällen um 20 Prozent, mindestens jedoch zwei Drittel der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Diese Sonderregelung soll die finanziellen Nachteile, die durch den Unfall entstehen, abmildern.
Um hier ebenfalls ein anschauliches Beispiel zu zeigen, sehen Sie hier eine exemplarische Berechnung eines Beamten mit 20 Dienstjahren, der durch Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geht:
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Bspw. 3500 Euro
- Ruhegehaltssatz für 20 Dienstjahre: 20 x 1,79375 % = 35,875 %
- Versorgungsabschlag: Bei vorzeitigem Ruhestand (z.B. 10 Jahre vor der Regelaltersgrenze) gilt: 3,6 % pro Jahr, jedoch maximal 10,8 %.
- Angepasster Ruhegehaltssatz: 25,875 % – 10,8 % = 25,075 %.
Das monatliche Ruhegehalt würde bei diesem Beispiel bei 877,63 Euro liegen.
Ruhegehalt für Beamte berechnen: Anleitung
Nochmal zusammenfassend haben wir hier für Sie einen Leitfaden, wie Sie unter Beachtung der Regelungen und verschiedenen Bezüge und Abschläge Ihr Ruhegehalt berechnen können.

Schritt 1: Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Ermitteln Sie die Summe Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, einschließlich:
- Grundgehalt
- Familienzuschlag
- Ruhegehaltfähige Zulagen
Formel: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Grundgehalt + Familienzuschlag + Ruhegehaltfähige Zulagen
Schritt 2: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Schauen Sie nach, wie lange Sie im öffentlichen Dienst tätig waren
Schritt 3: Berechnung des Ruhegehaltssatzes
Multiplizieren Sie die Anzahl der Dienstjahre mit dem Steigerungssatz von 1,79375 %.
Formel: Ruhegehaltssatz = Dienstjahre x 1,79375 %.
Schritt 4: Anwendung von Versorgungsabschlägen (falls zutreffend)
Wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, wenden Sie die Versorgungsabschläge an. Diese betragen 3,6 % pro Jahr vor der Regelaltersgrenze, maximal jedoch 10,8 %.
Formel: Versorgungsabschlag = Jahre vor der Regelaltersgrenze x 3,6 %.
Passen Sie den Ruhegehaltssatz an, indem Sie den Versorgungsabschlag abziehen.
Formel: Angepasster Ruhegehaltssatz = Ruhegehaltssatz – Versorgungsabschlag.
Schritt 5: Berechnung des monatlichen Ruhegehalts
Multiplizieren Sie die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem angepassten Ruhegehaltssatz.
Formel: Monatliches Ruhegehalt = Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Angepasster Ruhegehaltssatz
Schritt 6: Überprüfung der Mindestversorgung
Vergleichen Sie Ihr berechnetes Ruhegehalt mit der Mindestversorgung. Die Mindestversorgung beträgt entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4, plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro.
Formel für die Amtsabhängige Mindestversorgung: Amtsabhängige Mindestversorgung = Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x 35 %.
Amtsunabhängige Mindestversorgung: Amtsunabhängige Mindestversorgung = Bezüge der Endstufe A4 x 65 % + 30,68 Euro.
Der höhere Betrag wird gewährt. Durch die schrittweise Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, die Anwendung des Ruhegehaltssatzes und eventueller Versorgungsabschläge sowie die Überprüfung der Mindestversorgung kann das monatliche Ruhegehalt eines Beamten genau bestimmt werden. Um Ihr Ruhegehalt zu berechnen, stellt der Bund seinen Versorgungsrechner zur Verfügung.
Versorgung in den einzelnen Bundesländern
Die Beamtenversorgung in Deutschland kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Diese Unterschiede betreffen die Berechnungsmethoden, die Höhe des Ruhegehalts sowie spezielle Regelungen. Im Folgenden wird ein kompakter Überblick über die Regelungen in einigen ausgewählten Bundesländern gegeben.
Ruhegehalt NRW
In Nordrhein-Westfalen wird das Ruhegehalt auf der Grundlage des Landesbesoldungsgesetzes berechnet. Der Ruhegehaltssatz beträgt nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 %. Das Mindestruhegehalt beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 zuzüglich eines Festbetrages.

Ruhegehalt Bayern
In Bayern gelten ähnliche Regelungen wie in Nordrhein-Westfalen. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt ebenfalls 71,75 % nach 40 Dienstjahren. Sonderregelungen bestehen hinsichtlich der Anrechnung von Zulagen und des Mindestruhegehalts, das entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 zuzüglich eines Festbetrags beträgt.
Ruhegehalt Niedersachsen
Auch in Niedersachsen beträgt der Höchstruhegehaltssatz nach 40 Dienstjahren 71,75 %. Das Mindestruhegehalt beträgt ebenfalls 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 zuzüglich eines Festbetrages. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Lehrer und andere Berufsgruppen.
Ruhegehalt Hessen
In Hessen wird das Ruhegehalt auf der Grundlage des Hessischen Besoldungsgesetzes berechnet. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 % nach 40 Dienstjahren. Die Mindestversorgung ist identisch mit den Regelungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen.
Ruhegehälter in verschiedenen Bundesländern zusammengefasst
In allen Bundesländern beträgt der Höchstruhegehaltssatz nach 40 Dienstjahren 71,75 %. Die Mindestversorgung stellt sicher, dass der Beamte entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 zuzüglich eines Festbetrages erhält. Die spezifischen Regelungen und Berechnungsmethoden können jedoch variieren, weshalb es wichtig ist, die genauen Bestimmungen zu kennen und sich gegebenenfalls im Detail mit den bundeslandspezifischen Ruhegehältern auf den jeweiligen Seiten auseinanderzusetzen.
Pension für Lehrer
Lehrer, die als Beamte beschäftigt sind, haben bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Dienstzeit berechnet. Für Lehrer verschiedener Schularten und Dienststellungen gelten besondere Regelungen. Wichtig sind die Besoldungsgruppen, die das Grundgehalt und damit die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen. Für Lehrkräfte gibt es je nach Bundesland besondere Regelungen für den vorzeitigen Ruhestand. Wie es für Lehrer mit der Frühpensionierung aussieht, wissen wir ganz genau. Lassen Sie sich darüber von uns beraten!
Was sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge?
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag und bestimmte ruhegehaltfähige Zulagen. Nicht ruhegehaltfähig sind Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bilden die Grundlage für die Berechnung des Ruhegehalts, indem sie mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand eine angemessene Versorgung erhalten.
Was sind ruhegehaltsfähige Dienstjahre?
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten sind alle Jahre, die ein Beamter im öffentlichen Dienst verbracht hat. Dazu können auch Ausbildungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten sowie bestimmte Auslandszeiten zählen. Die Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre bestimmt den Ruhegehaltssatz. Jedes Dienstjahr erhöht den Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Dies gewährleistet eine gerechte und transparente Berechnung des Ruhegehalts.
Besteuerung des Ruhegehalts
Beamtenpensionen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Einkommensteuer. Ein Teil der Versorgungsbezüge ist jedoch durch den sogenannten Versorgungsfreibetrag steuerfrei.
Der Versorgungsfreibetrag beträgt derzeit 40 % der Versorgungsbezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro jährlich. Der Freibetrag wird vom Landesbesoldungsamt automatisch berücksichtigt. Nach dem Alterseinkünftegesetz 2005 wird der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 schrittweise abgebaut, um eine vollständige nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte zu erreichen.
Der steuerpflichtige Teil der Rente wird nach der Ertragsanteilsbesteuerung ermittelt. Dabei wird ein steuerfreier Anteil berücksichtigt, der sich an der statistischen Lebenserwartung orientiert. Mit zunehmendem Alter steigt somit der steuerpflichtige Anteil der Rente.
Mögliche Steuervergünstigungen wie der Altersentlastungsbetrag können von Ruhestandsbeamten zusätzlich geltend gemacht werden. Die Besteuerung der Versorgungsbezüge erfolgt grundsätzlich durch das Landesbesoldungsamt als Dienstherr, sofern keine weiteren lohnsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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Fazit
Das Ruhegehalt ist eine wesentliche Altersversorgung für Beamte, die lebenslange finanzielle Sicherheit bietet. Es orientiert sich an den letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit, sodass der Beamte im Ruhestand gut abgesichert ist. Besondere Regelungen zur Dienstunfähigkeit und zur Mindestversorgung stellen sicher, dass auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein ausreichendes Ruhegehalt gezahlt wird. Unterschiede zwischen den Bundesländern machen es wichtig, sich über die spezifischen Regelungen zu informieren.
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Peter Zickenrott ist Spezialist in der Betreuung von Beamten und anderen Berufsgruppen, die in den vorzeitigen Ruhestand treten möchten. Schon seit den 1990er Jahren widmet er sich intensiv den Themen Ruhestand und Berufsunfähigkeitsrente. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht war er deutschlandweit der einzige Berater für die Ausmusterung von Wehrpflichtigen und konnte so über 30.000 Menschen vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einer beeindruckenden Erfolgsquote von 100% unterstützt Peter Zickenrott Menschen mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen dabei, eine bescheinigte Dienstunfähigkeit zu erreichen und in Frühpension zu gelangen, damit diese endlich Zeit für das zu gewinnen, was ihnen wirklich Freude bereitet.