Frühpensionierung im Ausland
Der umfassende Ratgeber






Frühpensionierung im Ausland
Träumen Sie davon, Ihre Pension in einem sonnigen Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten zu genießen? Die Möglichkeit, den Vorruhestand im Ausland zu verbringen, eröffnet spannende Perspektiven und neue Abenteuer. Doch bevor Sie diesen Schritt wagen, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um die finanziellen und rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Wie wirkt sich ein Umzug ins Ausland auf Ihre Pensionsansprüche aus? Welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen müssen Sie kennen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, damit Sie Ihren Vorruhestand im Ausland sorgenfrei planen und genießen können.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Darf ich während meiner Pension ins Ausland ziehen?
- Was passiert mit meiner Pension, wenn ich vorübergehend ins Ausland gehe?
- In welchen Ländern wird die deutsche Rente gekürzt?
- Kann man mit Frührente auswandern?
- In der Frührente geht es – kann man in der Frühpension auswandern?
- 5 Tipps für Frührente im Ausland
- Fazit
Frühpensionierung im Ausland
Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser
- Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Frühpension und beachten Sie die steuerliche Situation im Zielland.
- Die Pension wird beim Leben im Ausland ungekürzt ausgezahlt.
- Klären Sie Ihre Krankenversicherungssituation im Zielland. Eventuell können Sie Ihre deutsche Krankenversicherung behalten.
- Klären Sie die Steuerpflicht im Zielland und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen.
- Reichen Sie jährlich eine Lebensbescheinigung ein und wählen Sie das passende Konto für die Pensionsüberweisung.
Darf ich während meiner Pension ins Ausland ziehen?
Die gute Nachricht vorab: Ja, Sie dürfen während Ihrer Pension ins Ausland ziehen. Ihre Pension wird Ihnen weiterhin ausgezahlt – sogar ungekürzt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Natürlich gibt es dabei noch einige Punkte zu beachten, die das Leben im Ausland während der Pension betreffen:
Steuerpflicht: Auch bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Sie in Deutschland steuerpflichtig. Sie werden dann als beschränkt steuerpflichtig eingestuft, was zu einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung führen kann.
Mitwirkungspflichten: Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie in der Regel einmal jährlich (bis zum 30. November) eine Jahreserklärung über Ihre Einkünfte und persönlichen Verhältnisse abgeben. Zusätzlich ist normalerweise eine Lebensbescheinigung erforderlich.
Krankenversicherung: Ihre Beihilfeansprüche für den Krankheitsfall bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings können bei Behandlungen außerhalb der EU Einschränkungen gelten. In vielen Fällen werden Aufwendungen nur in der Höhe als zuschussfähig anerkannt, wie sie bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstanden wären.
Treuepflicht: Beachten Sie, dass Sie auch im Ruhestand dem Beamtentum angehören und eine besondere Treuepflicht gegenüber Ihrem Dienstherrn haben. Verstöße gegen diese Pflicht könnten theoretisch zum Verlust des Beamtenstatus führen.
Was passiert mit meiner Pension, wenn ich vorübergehend ins Ausland gehe?
Wenn Sie als pensionierter Beamter vorübergehend ins Ausland gehen, bleibt Ihre Pension in der Regel unverändert. Die Höhe und Regelmäßigkeit der Auszahlung wird weiterhin auf Ihr Wunschkonto überwiesen.
Dennoch sollten Sie beachten, dass der Begriff “vorübergehend” nicht dehnbar ist. Hier gilt in der Regel ein Aufenthalt von weniger als sechs Monaten im Jahr. Solange Sie diese Grenze nicht überschreiten, bleiben Ihre Ansprüche unverändert.
Das ganze hängt mit der Beibehaltung Ihres Wohnsitzes zusammen. Behalten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihren Wohnsitz in Deutschland, ändert sich nichts. Auch Ihre steuerliche Situation bleibt unverändert.
Was passiert mit meiner Pension, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe?
Sollten Sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen und auch Ihren Wohnsitz dort anmelden, so bleiben Ihre Pensionsansprüche grundsätzlich bestehen und die Höhe der Auszahlung wird nicht verändert. Trotz des Umzuges bleiben Sie jedoch steuerpflichtig in Deutschland. Sie werden allerdings als beschränkt steuerpflichtig eingestuft, was dazu führt, dass der Grundfreibetrag nicht mehr für Sie gilt.
Sie können keine Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Auch der Splittingtarif entfällt, was bedeutet, dass Sie vom ersten Euro an den gesamten steuerpflichtigen Teil Ihrer Pension an Steuern zahlen müsse
Wird die Beamtenpension im Ausland besteuert?
Ein entscheidender Unterschied zur gesetzlichen Rente: Beamtenpensionen unterliegen nach den meisten
Doppelbesteuerungsabkommen dem sogenannten Kassenstaatsprinzip. Das bedeutet, dass Ihre Pension auch bei
dauerhaftem Wohnsitz im Ausland in der Regel weiterhin in Deutschland besteuert wird – unabhängig vom Wohnland.
Geben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig auf, werden Sie hier als beschränkt steuerpflichtig geführt; dadurch
entfallen Grundfreibetrag, Splittingtarif und der Abzug bestimmter Sonderausgaben. Wie Ihre Pension konkret behandelt
wird, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Krankenversicherung im Ausland in der Pension
Auch im Ruhestand bleibt Ihr gewohntes Absicherungsmodell bestehen: Ihre Beihilfeansprüche laufen grundsätzlich weiter, decken jedoch wie gewohnt nur einen Teil der Kosten. Die verbleibende Restkostenlücke müssen Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) bzw. eine spezielle Anwartschaft oder Auslandskrankenversicherung abdecken. Bei einem Aufenthalt oder Auswanderungswunsch außerhalb der EU gelten zudem strenge Regeln:
Einschränkung der Beihilfe: Aufwendungen für Behandlungen außerhalb der EU werden von der Beihilfe oft nur bis zu der Höhe als zuschussfähig anerkannt, wie sie bei einer vergleichbaren Behandlung im Inland entstanden wären. Auf eventuellen Mehrkosten bleiben Sie sitzen.
Leistungslücke der PKV: Viele reguläre PKV-Tarife begrenzen den Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland zeitlich (z. B. auf ein bis drei Monate).
Die Lösung: Wer den Ruhestand dauerhaft im außereuropäischen Ausland verbringen möchte, muss die Restkosten über eine spezielle internationale Krankenversicherung absichern und sollte den bestehenden PKV-Tarif im Inland über eine Anwartschaft einfrieren, um sich den Rückweg rechtlich und finanziell offenzuhalten.
Wird die Pension gekürzt, wenn man im Ausland lebt?
Nein, die Pension wird ungekürzt ausgezahlt. Lediglich die steuerliche Situation ändert sich.
Haben Sie Fragen zur Frühpension?
Dann rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!
Sollten Sie themenspezifische und inhaltliche Fragen zu diesem Artikel oder Ihrem pesönlichen Anliegen haben, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar direkt unter dem Artikel. Da wir für solche Anfragen leider keine telefonischen Kapazitäten haben, ermöglicht uns die Kommentarfunktion, Ihre Fragen dennoch effizient und detailliert zu beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir themenspezifische Anrufe & E-Mails nicht bearbeiten können.
In welchen Ländern wird die deutsche Rente gekürzt?
Die deutsche Rente kann im Gegensatz zur Pension in bestimmten Fällen gekürzt werden, wenn man seinen Ruhestand im Ausland verbringt.
In der Europäischen Union und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) gibt es keine Kürzungen. Rentenempfänger, die in einem der EU-Mitgliedsstaaten oder den EWR-Staaten sowie der Schweiz leben, erhalten ihre volle deutsche Rente ohne Kürzungen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.
Länder ohne Sozialversicherungsabkommen
Mögliche Kürzungen erwarten Rentner, die in einem Land außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland leben. Dies betrifft insbesondere Rentenanteile, die nach dem Fremdrentengesetz erworben wurden.
Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente, die aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wird, kann bei einem Umzug ins Ausland gekürzt werden. Hierbei kommt es ebenfalls darauf an, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht.
Kann man mit Frührente auswandern?
In der Frührente auszuwandern ist kein Problem, jedoch sollten Sie auch hier einige Punkte beachten, um im Ausland sorgenfrei den verdienten Ruhestand zu verbringen:
- Auszahlung der Rente: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihre Rente in über 150 Länder weltweit aus. Dies gilt auch für die Frührente.
- Volle Bezüge in der EU: Innerhalb der Europäischen Union, der EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland werden in der Regel die vollen Rentenbezüge gezahlt.
- Mögliche Einschränkungen: In Ländern außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland können bei Aufenthalten von mindestens sechs Monaten im Jahr Kürzungen oder andere Einschränkungen auftreten.
- Informationspflicht: Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung spätestens zwei Monate vor Ihrem Umzug über Ihre Auswanderungspläne, um eine reibungslose Weiterzahlung Ihrer Rente zu gewährleisten.
- Steuerpflicht: Auch im Ausland müssen Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
- Krankenversicherung: Klären Sie Ihre Krankenversicherungssituation im Zielland. In manchen Fällen können Sie Ihre deutsche Krankenversicherung beibehalten, in anderen müssen Sie sich im Zielland versichern.
- Lebensbescheinigung: Einmal jährlich müssen Sie eine Lebensbescheinigung einreichen, um den weiteren Rentenbezug sicherzustellen.
Wichtig für Sie ist es, sich umfassend zur Auswanderung zu informieren, da auch weitere Aspekte wie die Krankenversicherung, gemeldeter Wohnsitz, Konten und weitere finanzielle und rechtliche Angelegenheiten vorzubereiten sind.
In der Frührente geht es – kann man in der Frühpension auswandern?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, mit einer Beamtenpension ins Ausland zu gehen. Viele Ruheständler träumen davon, ihren Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen, sei es wegen des angenehmeren Klimas, der niedrigeren Lebenshaltungskosten oder einfach aus Lust an einer neuen Umgebung. Doch bevor man diesen Schritt wagt, gibt es einige wichtige Aspekte zu bedenken.
Die Pensionszahlungen werden in der Regel ungekürzt ins Ausland überwiesen. Es genügt die Angabe der Kontonummer im Ausland, auf die die Zahlung erfolgen soll. Damit ist eine lückenlose finanzielle Absicherung unabhängig vom neuen Wohnort gewährleistet.
Die Besteuerung der Pension hängt davon ab, ob der Ruheständler seinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und sich weniger als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält, wird im Zielland steuerpflichtig. Daher ist es wichtig, sich über die steuerlichen Bedingungen im neuen Heimatland zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für die Rente hat. Es ist ratsam, die Regelungen des jeweiligen Ziellandes genau zu kennen und sich gegebenenfalls steuerlich beraten zu lassen.
Für viele Beamtinnen und Beamte bleiben die Beihilfeansprüche im Krankheitsfall auch im Ausland unverändert bestehen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Krankheitskosten weiterhin vom Dienstherrn übernommen wird, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.
Einmal im Jahr müssen Pensionäre im Ausland eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Ruheständler noch lebt und somit weiterhin Anspruch auf seine Rente hat. Dies ist ein administrativer Schritt, den man nicht vergessen sollte.
Ein entscheidender Punkt bei der Auswanderung ist die Krankenversicherung. Es ist wichtig, zu prüfen, ob eine angemessene Krankenversicherung im Zielland möglich ist. In einigen Ländern, wie z.B. den USA, kann es für ältere Menschen schwierig und teuer sein, eine Krankenversicherung zu bekommen. Eine gründliche Recherche und gegebenenfalls der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung sind daher unerlässlich.
Beamte sollten außerdem bedenken, dass sie auch in der Pension noch Teil des öffentlichen Dienstes sind und eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn haben. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Pflichten und Verhaltensregeln auch im Ausland weiter gelten.
Um die Vorteile der Frühpension im Ausland voll ausschöpfen zu können und mögliche Fallstricke zu vermeiden, ist eine gründliche Vorbereitung und fachkundige Beratung unerlässlich. Dann steht einem entspannten und erfüllten Ruhestand in der neuen Heimat nichts mehr im Wege.
Um sorglos in die Frühpension zu starten und dann entspannt im Ausland leben zu können, sind wir von Frühpension.net unter der Leitung von Peter Zickenrott für Sie da. Gemeinsam erarbeiten wir mit unserer langjährigen Erfahrung den Weg in die Frühpension für Sie. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Beliebte Zielländer und ihr steuerlicher DBA-Status
Wer den Ruhestand im Ausland verbringen möchte, wählt oft europäische Klassiker mit hoher Lebensqualität. Für pensionierte Beamte gilt steuerlich jedoch eine goldene Regel: Während normale Rentner im Ausland oft im neuen Wohnsitzland steuerpflichtig werden, greift bei Beamtenpensionen fast immer das Kassenstaatsprinzip. Da die Pension aus einer deutschen öffentlichen Kasse gezahlt wird, behält Deutschland in den allermeisten Fällen das primäre Besteuerungsrecht.
Hier sind vier der beliebtesten Zielländer und ihr aktueller DBA-Status:
1. Spanien
Spanien zieht seit jeher viele Ruheständler an.
DBA-Status: Nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 DBA) werden Bezüge aus einer ehemaligen deutschen Beamtentätigkeit ausschließlich in Deutschland versteuert.
Wichtig: Sie müssen die Pension dennoch in Ihrer spanischen Steuererklärung angeben. Sie bleibt dort zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz für eventuelle weitere spanische Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen vor Ort). (Ausnahme: Sie nehmen die spanische Staatsangehörigkeit an).
2. Österreich
Das Nachbarland ist aufgrund der Sprache und der geografischen Nähe besonders beliebt.
DBA-Status: Auch im Abkommen mit Österreich gilt das Kassenstaatsprinzip. Die Pension wird in Deutschland versteuert.
Wichtig: Österreich stellt diese Einkünfte als Ansässigkeitsstaat zwar steuerfrei, wendet aber ebenfalls den Progressionsvorbehalt an. Sollten Sie in Österreich also zusätzliche Einkünfte (wie z. B. eine österreichische Firmenrente oder Kapitalerträge) haben, führt die deutsche Pension dort zu einem höheren Steuersatz.
3. Italien
La Dolce Vita zieht viele deutsche Pensionäre in den Süden.
DBA-Status: Italien folgt im DBA (Art. 19) ebenfalls dem klassischen Prinzip: Bezüge aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur in Deutschland besteuert werden.
Wichtig: Für deutsche Staatsbürger bleibt die Steuerpflicht somit in der Heimat. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie zusätzlich die italienische Staatsbürgerschaft besitzen und in Italien leben – in diesem Fall wechselt das Besteuerungsrecht komplett nach Italien.
4. Griechenland
Griechenland lockt mit Sonne und einer sehr günstigen Pauschalsteuer für ausländische Rentner (7 % Pauschalsteuer).
Der Haken für Beamte: Dieses steuerliche Lockangebot gilt nicht für deutsche Beamtenpensionen. Auch das deutsch-griechische DBA sieht zwingend vor, dass der Staat, der die Pension zahlt (Deutschland), das Besteuerungsrecht behält. Sie versteuern Ihre Pension also weiterhin nach dem regulären deutschen Steuertarif, als würden Sie noch in Deutschland wohnen.
5 Tipps für Frührente im Ausland
Voraussetzungen und Aufenthaltsdauer prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen für die Frührente erfüllen. Beachten Sie, dass bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb der EU/EFTA Kürzungen drohen können.
Rentenversicherung frühzeitig informieren: Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland spätestens zwei Monate vorher Ihrem Rentenversicherungsträger, um eine ununterbrochene Rentenzahlung zu gewährleisten.
Krankenversicherung klären: Organisieren Sie eine neue Krankenversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel mit dem Wegzug aus Deutschland endet.
Steuerliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen: Klären Sie die Steuerpflicht im Zielland und prüfen Sie, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Lebensbescheinigung und Kontoverbindung: Reichen Sie jährlich eine Lebensbescheinigung ein und entscheiden Sie, ob die Rente auf ein deutsches oder ausländisches Konto überwiesen werden soll, um Bankspesen und Kursverluste zu minimieren.
Hinterbliebenenversorgung im Ausland (Witwen- / Waisengeld)
Sollte der Ernstfall eintreffen, stellt sich die Frage, was mit den Versorgungsbezügen der Angehörigen im Ausland passiert. Grundsätzlich gilt: Auch das Witwen- und Waisengeld wird an Hinterbliebene gezahlt, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Allerdings müssen hierbei zwei zentrale Aspekte beachtet werden:
Besteuerung nach dem Kassenstaatsprinzip: Da es sich bei der Hinterbliebenenversorgung weiterhin um Bezüge aus einer deutschen öffentlichen Kasse handelt, behält Deutschland auch hier nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das primäre B Besteuerungsrecht. Die Witwe oder Waise bleibt somit in Deutschland steuerpflichtig.
Beihilfeanspruch der Angehörigen: Der eigenständige Beihilfeanspruch der Hinterbliebenen bleibt ebenfalls im Ausland bestehen. Leben die Angehörigen jedoch dauerhaft außerhalb der EU, greifen dieselben strengen Einschränkungen wie beim Pensionär selbst (Deckelung der Kosten auf Inlandsniveau, Notwendigkeit einer zusätzlichen internationalen Restkostenversicherung).
Fazit
Ein Leben in der Frühpension im Ausland ist möglich und kann viele Vorteile bieten, wie ein angenehmeres Klima und niedrigere Lebenshaltungskosten. Dennoch sollten Sie sich gut vorbereiten und einige wesentliche Punkte beachten: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und steuerlichen Aspekte, klären Sie Ihre Krankenversicherung und reichen Sie jährlich die erforderliche Lebensbescheinigung ein. Mit einer sorgfältigen Planung und fachkundiger Beratung können Sie Ihre Frührente und Frühpension sorgenfrei im Ausland genießen. Bei Fragen und zur optimalen Vorbereitung stehen wir von Frühpension.net Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit unserem Coaching begleiten wir Sie auf dem Weg zur Frühpension und stellen sicher, dass Sie bis dahin möglichst lange die beste finanzielle Versorgung erhalten. Das Ergebnis: Sie können Ihre neu gewonnene Freizeit voll und ganz genießen!
FAQ - häufig gestellte Fragen
Darf man während der Frühpensionierung ins Ausland ziehen?
Ja, grundsätzlich können pensionierte Beamte ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Die Pension wird in der Regel weitergezahlt und nicht allein wegen des Auslandsaufenthalts gekürzt. Wichtig sind aber steuerliche Fragen, Krankenversicherung, Beihilfe, Mitwirkungspflichten und mögliche Lebensbescheinigungen. Vor einem dauerhaften Umzug sollten diese Punkte sorgfältig geprüft, dokumentiert und vorbereitet werden, idealerweise vor Vertragsabschlüssen, Abmeldung und Kontoänderung.
Wird die Beamtenpension gekürzt, wenn man im Ausland lebt?
Bei Beamten wird die Pension grundsätzlich auch im Ausland weitergezahlt. Anders als bei bestimmten Rentenarten kommt es in der Regel nicht zu einer Kürzung, nur weil der Wohnsitz verlegt wird. Allerdings kann sich die steuerliche Behandlung ändern, besonders wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und eine beschränkte Steuerpflicht relevant wird, was finanzielle Folgen haben kann.
Was passiert mit der Krankenversicherung bei Frühpension im Ausland?
Wer dauerhaft im Ausland lebt, sollte die Krankenversicherung frühzeitig klären. Beihilfeansprüche können grundsätzlich bestehen bleiben, bei Behandlungen außerhalb der EU sind aber Einschränkungen möglich. Häufig werden Kosten nur bis zur Höhe vergleichbarer Behandlungen in Deutschland anerkannt. Zusätzlich kann je nach Zielland eine private oder internationale Absicherung sinnvoll sein, besonders bei hohen Behandlungskosten und Rücktransporten.
Was ist der Unterschied zwischen vorübergehendem Aufenthalt und Auswanderung?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bleibt die Pension meist unverändert, wenn der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist. Bei einem dauerhaften Wegzug können steuerliche Pflichten, Lebensbescheinigung, Kontoangaben und Krankenversicherung wichtiger werden. Deshalb sollte vorher klar sein, ob es nur ein Aufenthalt oder eine tatsächliche Auswanderung ist, rechtlich und steuerlich.
Was sollte man vor einer Frühpensionierung im Ausland prüfen?
Haben Sie noch Fragen zur Frühpensionierung oder möchten Sie den Prozess schnellstmöglich starten? Dann stellen Sie jetzt eine Anfrage für eine kostenlose Erstberatung!
Ich betreue seit den 1990er Jahren Beamte und andere Berufsgruppen, die in den Ruhestand treten wollen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind häufig der Grund, weswegen sich Beamte nicht mehr fähig fühlen, Ihren Beruf auszuüben. Meiner Erfahrung nach sind es aber genau diese Personen, die nicht ernst genug genommen werden, wenn es darum geht, in die Frühpension überzugehen. Dasselbe gilt für Burnout-Betroffene. Den Antrag auf Dienstunfähigkeit bestätigt zu bekommen, kann ein wahrer Spießrutenlauf werden, durch den ich Sie aber gerne begleite. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die das Arbeitsleben krank gemacht hat, geholfen werden kann und sollte.