Frühpensionierung im Ausland

Der umfassende Ratgeber

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Frühpensionierung im Ausland

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Träumen Sie davon, Ihre Pension in einem sonnigen Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten zu genießen? Die Möglichkeit, den Vorruhestand im Ausland zu verbringen, eröffnet spannende Perspektiven und neue Abenteuer. Doch bevor Sie diesen Schritt wagen, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um die finanziellen und rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Wie wirkt sich ein Umzug ins Ausland auf Ihre Pensionsansprüche aus? Welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen müssen Sie kennen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, damit Sie Ihren Vorruhestand im Ausland sorgenfrei planen und genießen können.

Frühpensionierung im Ausland

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Darf ich während meiner Pension ins Ausland ziehen?

Die gute Nachricht vorab: Ja, Sie dürfen während Ihrer Pension ins Ausland ziehen. Ihre Pension wird Ihnen weiterhin ausgezahlt – sogar ungekürzt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Natürlich gibt es dabei noch einige Punkte zu beachten, die das Leben im Ausland während der Pension betreffen:

Steuerpflicht: Auch bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Sie in Deutschland steuerpflichtig. Sie werden dann als beschränkt steuerpflichtig eingestuft, was zu einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung führen kann.

Mitwirkungspflichten: Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie in der Regel einmal jährlich (bis zum 30. November) eine Jahreserklärung über Ihre Einkünfte und persönlichen Verhältnisse abgeben. Zusätzlich ist normalerweise eine Lebensbescheinigung erforderlich.

Krankenversicherung: Ihre Beihilfeansprüche für den Krankheitsfall bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings können bei Behandlungen außerhalb der EU Einschränkungen gelten. In vielen Fällen werden Aufwendungen nur in der Höhe als zuschussfähig anerkannt, wie sie bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstanden wären.

Treuepflicht: Beachten Sie, dass Sie auch im Ruhestand dem Beamtentum angehören und eine besondere Treuepflicht gegenüber Ihrem Dienstherrn haben. Verstöße gegen diese Pflicht könnten theoretisch zum Verlust des Beamtenstatus führen.

Was passiert mit meiner Pension, wenn ich vorübergehend ins Ausland gehe?

Solange Sie, weniger als 6 Monate im Jahr nicht überschreiten, bleiben Ihre Ansprüche unverändert.

Wenn Sie als pensionierter Beamter vorübergehend ins Ausland gehen, bleibt Ihre Pension in der Regel unverändert. Die Höhe und Regelmäßigkeit der Auszahlung wird weiterhin auf Ihr Wunschkonto überwiesen.

Dennoch sollten Sie beachten, dass der Begriff “vorübergehend” nicht dehnbar ist. Hier gilt in der Regel ein Aufenthalt von weniger als sechs Monaten im Jahr. Solange Sie diese Grenze nicht überschreiten, bleiben Ihre Ansprüche unverändert.

Das ganze hängt mit der Beibehaltung Ihres Wohnsitzes zusammen. Behalten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihren Wohnsitz in Deutschland, ändert sich nichts. Auch Ihre steuerliche Situation bleibt unverändert.

Was passiert mit meiner Pension, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe?

Sollten Sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen und auch Ihren Wohnsitz dort anmelden, so bleiben Ihre Pensionsansprüche grundsätzlich bestehen und die Höhe der Auszahlung wird nicht verändert. Trotz des Umzuges bleiben Sie jedoch steuerpflichtig in Deutschland. Sie werden allerdings als bedingt steuerpflichtig eingestuft, was dazu führt, dass der Grundfreibetrag nicht mehr für Sie gilt. 

Sie können keine Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Auch der Splittingtarif entfällt, was bedeutet, dass Sie vom ersten Euro an den gesamten steuerpflichtigen Teil Ihrer Pension an Steuern zahlen müsse

Krankenversicherung im Ausland in der Pension

Ihre Beihilfeansprüche für den Krankheitsfall bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings können bei der Behandlung außerhalb der EU Einschränkungen gelten. Aufwendungen werden oft nur in der Höhe als zuschussfähig anerkannt, wie sie bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstanden wären.

Wird die Pension gekürzt, wenn man im Ausland lebt?

Nein, die Pension wird ungekürzt ausgezahlt. Lediglich die steuerliche Situation ändert sich. 

In welchen Ländern wird die deutsche Rente gekürzt?

Die deutsche Rente kann im Gegensatz zur Pension in bestimmten Fällen gekürzt werden, wenn man seinen Ruhestand im Ausland verbringt.

In der Europäischen Union und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) gibt es keine Kürzungen. Rentenempfänger, die in einem der EU-Mitgliedsstaaten oder den EWR-Staaten sowie der Schweiz leben, erhalten ihre volle deutsche Rente ohne Kürzungen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.

Länder ohne Sozialversicherungsabkommen

Mögliche Kürzungen erwarten Rentner, die in einem Land außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland leben. Dies betrifft insbesondere Rentenanteile, die nach dem Fremdrentengesetz erworben wurden.

Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente, die aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wird, kann bei einem Umzug ins Ausland gekürzt werden. Hierbei kommt es ebenfalls darauf an, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht.

Die Pension kann nicht gekürzt werden, wenn man seinen Ruhestand im Ausland verbringt.

Kann man mit Frührente auswandern?

In der Frührente auszuwandern ist kein Problem, jedoch sollten Sie auch hier einige Punkte beachten, um im Ausland sorgenfrei den verdienten Ruhestand zu verbringen:

Wichtig für Sie ist es, sich umfassend zur Auswanderung zu informieren, da auch weitere Aspekte wie die Krankenversicherung, gemeldeter Wohnsitz, Konten und weitere finanzielle und rechtliche Angelegenheiten vorzubereiten sind.

In der Frührente geht es – kann man in der Frühpension auswandern?

Die Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Ruheständler noch lebt und somit weiterhin Anspruch auf seine Pension hat

Ja, es ist grundsätzlich möglich, mit einer Beamtenpension ins Ausland zu gehen. Viele Ruheständler träumen davon, ihren Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen, sei es wegen des angenehmeren Klimas, der niedrigeren Lebenshaltungskosten oder einfach aus Lust an einer neuen Umgebung. Doch bevor man diesen Schritt wagt, gibt es einige wichtige Aspekte zu bedenken.

Die Pensionszahlungen werden in der Regel ungekürzt ins Ausland überwiesen. Es genügt die Angabe der Kontonummer im Ausland, auf die die Zahlung erfolgen soll. Damit ist eine lückenlose finanzielle Absicherung unabhängig vom neuen Wohnort gewährleistet.

Die Besteuerung der Pension hängt davon ab, ob der Ruheständler seinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und sich weniger als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält, wird im Zielland steuerpflichtig. Daher ist es wichtig, sich über die steuerlichen Bedingungen im neuen Heimatland zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für die Rente hat. Es ist ratsam, die Regelungen des jeweiligen Ziellandes genau zu kennen und sich gegebenenfalls steuerlich beraten zu lassen.

Für viele Beamtinnen und Beamte bleiben die Beihilfeansprüche im Krankheitsfall auch im Ausland unverändert bestehen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Krankheitskosten weiterhin vom Dienstherrn übernommen wird, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.

Einmal im Jahr müssen Pensionäre im Ausland eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Ruheständler noch lebt und somit weiterhin Anspruch auf seine Rente hat. Dies ist ein administrativer Schritt, den man nicht vergessen sollte.

Ein entscheidender Punkt bei der Auswanderung ist die Krankenversicherung. Es ist wichtig, zu prüfen, ob eine angemessene Krankenversicherung im Zielland möglich ist. In einigen Ländern, wie z.B. den USA, kann es für ältere Menschen schwierig und teuer sein, eine Krankenversicherung zu bekommen. Eine gründliche Recherche und gegebenenfalls der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung sind daher unerlässlich.

Beamte sollten außerdem bedenken, dass sie auch in der Pension noch Teil des öffentlichen Dienstes sind und eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn haben. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Pflichten und Verhaltensregeln auch im Ausland weiter gelten.

Um die Vorteile der Frühpension im Ausland voll ausschöpfen zu können und mögliche Fallstricke zu vermeiden, ist eine gründliche Vorbereitung und fachkundige Beratung unerlässlich. Dann steht einem entspannten und erfüllten Ruhestand in der neuen Heimat nichts mehr im Wege.

Um sorglos in die Frühpension zu starten und dann entspannt im Ausland leben zu können, sind wir von Frühpension.net unter der Leitung von Peter Zickenrott für Sie da. Gemeinsam erarbeiten wir mit unserer langjährigen Erfahrung den Weg in die Frühpension für Sie. Kontaktieren Sie uns jetzt!

5 Tipps für Frührente im Ausland

Voraussetzungen und Aufenthaltsdauer prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen für die Frührente erfüllen. Beachten Sie, dass bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb der EU/EFTA Kürzungen drohen können.

Rentenversicherung frühzeitig informieren: Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland spätestens zwei Monate vorher Ihrem Rentenversicherungsträger, um eine ununterbrochene Rentenzahlung zu gewährleisten.

Krankenversicherung klären: Organisieren Sie eine neue Krankenversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel mit dem Wegzug aus Deutschland endet.

Steuerliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen: Klären Sie die Steuerpflicht im Zielland und prüfen Sie, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Lebensbescheinigung und Kontoverbindung: Reichen Sie jährlich eine Lebensbescheinigung ein und entscheiden Sie, ob die Rente auf ein deutsches oder ausländisches Konto überwiesen werden soll, um Bankspesen und Kursverluste zu minimieren.

Fazit

Ein Leben in der Frühpension im Ausland ist möglich und kann viele Vorteile bieten, wie ein angenehmeres Klima und niedrigere Lebenshaltungskosten. Dennoch sollten Sie sich gut vorbereiten und einige wesentliche Punkte beachten: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und steuerlichen Aspekte, klären Sie Ihre Krankenversicherung und reichen Sie jährlich die erforderliche Lebensbescheinigung ein. Mit einer sorgfältigen Planung und fachkundiger Beratung können Sie Ihre Frührente und Frühpension sorgenfrei im Ausland genießen. Bei Fragen und zur optimalen Vorbereitung stehen wir von Frühpension.net Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit unserem Coaching begleiten wir Sie auf dem Weg zur Frühpension und stellen sicher, dass Sie bis dahin möglichst lange die beste finanzielle Versorgung erhalten. Das Ergebnis: Sie können Ihre neu gewonnene Freizeit voll und ganz genießen!

Haben Sie noch Fragen zur Frühpensionierung oder möchten Sie den Prozess schnellstmöglich starten? Dann stellen Sie jetzt eine Anfrage für eine kostenlose Erstberatung!


Ich betreue seit den 1990er Jahren Beamte und andere Berufsgruppen, die in den Ruhestand treten wollen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind häufig der Grund, weswegen sich Beamte nicht mehr fähig fühlen, Ihren Beruf auszuüben. Meiner Erfahrung nach sind es aber genau diese Personen, die nicht ernst genug genommen werden, wenn es darum geht, in die Frühpension überzugehen. Dasselbe gilt für Burnout-Betroffene. Den Antrag auf Dienstunfähigkeit bestätigt zu bekommen, kann ein wahrer Spießrutenlauf werden, durch den ich Sie aber gerne begleite. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die das Arbeitsleben krank gemacht hat, geholfen werden kann und sollte.